Der US-Kunde einer Schweizer Bank ersuchte um mehr Zeit, bevor seine Kundendaten an den US-Fiskus ausgeliefert würden. Vor Gericht blitzte er ab.

Im Streit um die Offenlegung der Kundendaten von Schweizer Banken an die USA ist das Begehren eines Kunden der Credit Suisse vor Gericht abgewiesen worden, wie die Nachrichtenagentur «Reuters» berichtet.

Der Kunde soll eine Fristerstreckung beantragt haben, um zu bewirken, dass seine Daten noch nicht an die US-Steuerbehörde übergeben würden. Das Urteil hat einen gewissen politischen Charakter.

Schweiz lässt sich nicht auf Spielchen ein

Hätte der Kunde die Datenübergabe herauszögern können, hätte dies wohl zur Folge gehabt, dass weitere betroffene US-Kunden bei Schweizer Banken auch eine Fristerstreckung erwirkt hätten.

Die Schweiz lässt sich offenbar nicht auf solche Spiele ein. Denn die USA setzen die 11 Schweizer Banken, die von der US-Steuerbehörde IRS angeklagt werden, mittlerweile massiv unter Druck.

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