Der Bundesrat hat der Bundesversammlung Verbesserungsvorschläge zur 2. Säule vorgelegt. Der Bericht ist gelinde gesagt beschämend.

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Herbert Brändli (Bild links) ist Gründer und Verwaltungsratspräsident der B+B Vorsorge. Franz Zwyssig (Bild rechts) ist Geschäftsführer und Mitglied der Geschäftsleitung. Beide schreiben ab sofort regelmässig für finews.ch.

Das Volk hat am 7. März 2010 eine Vorlage zur Senkung des Umwandlungssatzes mit 72,2 Prozent wuchtig abgelehnt. Der unterlegene Bundesrat unterbreitet jetzt der Bundesversammlung Verbesserungsvorschläge zur 2. Säule, um eine umstrittene Leistungsreduktion dennoch zu erreichen.

Unmittelbar nach der Abstimmung hat das Eidgenössische Departement des Innern die Planung eines Berichts an die Bundesversammlung über die Zukunft der 2. Säule an die Hand genommen. Der vorliegende Entwurf zeugt von einem bedenklichen Stellenwert der Berufsvorsorge auf höchster politischer Ebene.

Laienhaft und willkürlich

Ein klarer Wille und Auftrag zur Prüfung des Zustands der 2. Säule fehlt. Dem Bundesrat war nur «die Erarbeitung neuer Grundlagen für die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes auf der Basis eines breiten Konsenses» wichtig.

Im Bericht unterstellen Darstellung, Analyse und Lösungsansätze, dass die Berufsvorsorge seit 1985 unter dem BVG erfolgreich verlaufen sei. Die Verfasser haben einen bereits fälligen Bericht zur Festlegung des Umwandlungssatzes frei erweitert und im Sinne des Bundesrats eine «breite Auslegeordnung der Herausforderungen in der beruflichen Vorsorge» gemacht.

Laienhaft und willkürlich werden aus dem sattsam bekannten politischen und medialen Vorgeplänkel zur verlorenen Abstimmung zweifelhafte Wortmeldungen und Berechnungen zusammengefasst. Munter werden Kalkulations- mit effektiven Leistungs- und Finanzierungsfragen und Wunschvorstellungen vermischt.

Arbeitnehmerinteressen blieben aussen vor

Auf dieser Grundlage werden tendenziöse Problemanalysen konstruiert. Unausgegorenen Verbesserungsvorschlägen liegen statt fundierter Abklärungen Interessenbekundungen zugrunde. Mit den auf die Interessenvertreter abgestimmten Lösungsansätzen wird «eine Grundlage zur Stärkung und Festigung der aktuellen Strukturen geschaffen».

Die Interessen der Arbeitnehmer blieben aussen vor und ihre Bedürfnisse wurden nicht abgeholt.

In der Vernehmlassung zum vorliegenden Entwurf stellen für die offenbar massgebende BVG-Kommission nur 42 von 99 Fragen und Antworten überhaupt eine Option zu Veränderungen dar. Unter anderem will man zwei Jahre nach dem klaren Abstimmungsresultat nochmals wissen, ob wir für eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes sind und die Fragen gipfeln in Plattheiten, ob die Transparenz von Finanzprodukten verbessert werden soll.

Banale Fragestellungen

Wir sollen sagen, ob die Oberaufsichtskommission die Durchführung von Wahlen bei grossen Sammeleinrichtungen mit Weisungen verbessern soll und Stellung nehmen, ob Vorsorgeeinrichtungen den ökonomischen Deckungsgrad als internes Instrument verwenden müssen, ob Wertschwankungsreserven versicherungstechnisch notwendig seien und ob neben dem Wust von bestehenden Regelungen weitere Finanzgeschäfte zu regeln wären.

Mit solchen banalen Fragestellungen will die Verwaltung im Namen des Bundesrats vorgeben, «in welche Richtung sich die berufliche Vorsorge in den nächsten Jahren entwickeln soll». Das bestehende System ist aber nicht so erfolgreich, wie unterstellt wird.

Konstruktionsfehler hinterfragen

Aus der Geschichtsklitterung geht nur am Rande hervor, was der Gesetzgeber wollte. Es wäre an der Zeit zu prüfen, ob diese Ziele realistisch waren und was bis jetzt erreicht respektive nicht erreicht wurde. Statt mit undurchsichtigen Argumenten Banalitäten aufzutischen und diese politisch vorzubereiten, wären Konstruktionsfehler im BVG-Modell zu hinterfragen. Diese sind zahlreich.

Wäre eine einheitliche Vorsorgewelt mit einer einzigen Aufsicht über alle Vorsorgeeinrichtungen nicht gerechter und effizienter? Wie steht es mit der Unabhängigkeit und Effizienz der Vorsorgeeinrichtungen als dritte Beitragszahler und mit ihrer Pufferfunktion zwischen schwankenden Anlagen einerseits und vorgegebenen Beiträgen und Leistungen anderseits?

Zum Beitragsprimat wechseln?

Können die Flexibilität des Systems und der Schutz des individuellen Vorsorgeeigentums im Hinblick auf eine zunehmend mobile Arbeitswelt verbessert werden? Was würde eine Trennung von Alters- und Risikovorsorge bewirken? Würde man von einem, entgegen allen immer wiederkehrenden anderslautenden Beteuerungen, tatsächlich herrschenden Leistungsprimat nicht besser zu einem Beitragsprimat wechseln, wie es beispielsweise mit dem BPVG im Fürstentum Liechtenstein betrieben wird?

Wie zweckmässig sind die zahlreichen Eingriffe von Verwaltung und Politik in betriebswirtschaftliche Abläufe der Vorsorgeeinrichtungen?

Ungeklärte Themen

Andere hoch brisante aber ungeklärte Themen sind die Parität bei der Führung unterschiedlicher Vorsorgeeinrichtungen und die generell destruktive Rolle der Lebensversicherer in der 2. Säule.

Bevor die «Höhe der Mindestquote von Vollversicherern (unter Beachtung der SST)» überprüft wird, müssten deren grundsätzliche Berechtigung und die gesetzliche Privilegierung bei der Altersvorsorge von KMU anhand der tatsächlichen immensen Kosten und Risiken hinterfragt werden.

Eine Chance vertan

Ein Bericht zur Zukunft der 2. Säule, der solch grundlegende Fragen weder stellt noch beantwortet, ist gelinde gesagt beschämend. Mit dem vorliegenden, oberflächlichen Bericht zum Rahmengesetz BVG wird eine grosse Chance vertan, Effizienz und Glaubwürdigkeit der beruflichen Vorsorge wieder zu festigen.


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