Reich sein ist nicht einfach. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der britischen Coutts Bank. Vor allem die Weitergabe des Vermögens an die künftigen Erben bereitet manchen Millionären echte Sorgen.

Gut ein Drittel der befragten Millionäre bekundeten grosse Konflikte, wenn es darum gehe, das Vermögen auf die Nachfahren aufzuteilen, heisst es in einer neuen Studie der britischen Coutts Bank.

Insgesamt wurden dabei 270 Personen befragt, die ein liquides Vermögen von umgerechnet rund 1,5 Millionen Franken haben.

Angst vor Familienstreitigkeiten

Die Studie heisst «Breaking the wealth taboo: making succession a success». Sie bringt interessante Einsichten in die Welt der Reichen.

Beispielsweise, dass jedes fünfte Millionärs-Ehepaar sein Vermögen vor den Kinder geheim halte, damit es nicht zu Familienstreitigkeiten komme. Bei 58 Prozent der befragten Personen steht kein Testament bereit.

Unbehaben mit Sozialen Medien

Viele wohlhabende Leute sprechen auch nicht gerne über ihr Vermögen, weil sie mittlerweile befrüchten, gewisse Informationen könnten über die Sozialen Medien weiter verbreitet werden.

Viele reiche Eltern empfehlen ihren Kindern überdies, vor einer Ehe eine Gütertrennung zu machen, damit das Vermögen oder Teile davon später möglicherweise nicht in fremde Hände gelangen.

Beispiele aus der Praxis 

Der Report von Coutts enthält auch einen 8-Punkte-Plan, wie wohlhabende Leute ihr Vermögen der nächsten Generation möglichst problemlos vermachen können.

Illustriert wird dies überdies durch eine Anzahl von realen Beispielen, wie manche Leute ihren Reichtum weitergegeben haben.

Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Studie:

  • Rund 20 Prozent der Befragten haben noch nie mit ihren Kindern über ihre Vermögenssituation gesprochen.
  • Zwei Drittel der Millionäre befürchten, bei der Vermögensübertragung zu viel Steuern zu bezahlen.
  • Knapp die Hälfte der Millionäre ist sich unschlüssig, wie das Vermögen auf die Erben verteilt werden soll.
  • Gut 30 Prozent der Befragten, wollen ihr Vermögen erst weitergeben, wenn beide Ehepartner verstorben sind.
  • Eine aus 33 Familien überträgt ihr Vermögen zunächst ganz auf das älteste Kind; später wird es auf alle übrigen Erben verteilt.