Jetzt äussert auch die Wissenschaft Kritik an den Wachstums-Wünschen, welche die Zürcher Kantonalbank der Politik unterbreitet.

Der Regierungsrat macht nicht mit, die vorberatende Kommission schüttelt den Kopf – und jetzt kommt auch noch Widerspruch aus der Universität an den Wünschen der Zürcher Kantonalbank. Die Bank will bekanntlich ihr Dotationskapital erhöhen, sie will das Geschäft geographisch weitertreiben und sie möchte eine bessere Abgeltung der Staatsgarantie.

Zurecht? Der Fragestellung widmet sich nun auch eine Studie des Zentrums für Finanzmarktregulierung der Universität Zürich, verfasst von Urs W. Birchler.

Die Antworten fallen ziemlich kritisch aus: «Die Vorlage der ZKB überzeugt insgesamt nicht», folgert der Bankenökonom an einer Stelle. Dass die Bank einen weiteren Kapitalrahmen benötige, erkläre sie teils mit einem dringenden gesetzlichen Eigenmittelbedarf, teils aber mit Wunsch nach einer strategischen Reserve. «Unklar bleibt dabei, inwiefern zusätzliches Kapital die Sicherheit erhöhen soll und inwiefern es als Grundlage einer Ausdehnung der Geschäftstätigkeit auch auf andere Kantone gedacht ist.»

«Voreilig verworfen»

Etwas deutlicher formuliert es Birchler im Batz-Blog: Angesichts der Wachstumsstrategie der Geschäftsleitung sei zu bezweifeln, «ob eine Erhöhung des Dotationskapitals zur Stärkung der Sicherheit der Bank und nicht zur Expansion verwendet wird.» Und die angestrebte Diversifikation durch Wachstum über den Kanton hinaus führe nicht unbedingt zu geringeren Risiken.

Obendrein fehle es an einer umfassenden Prüfung verschiedener Finanzierungs-Varianten, so die Studie weiter: «Namentlich werden Partizipationskapital und nachrangige Anleihen mit Forderungsverzicht voreilig und mit schwachen Argumenten als Finanzierungsinstrumente verworfen». Aus Sicht des Kantons, so eine Idee von Birchler, wäre es am attraktivsten, die Kapitalbasis der ZKB durch nachrangige Anleihen mit Forderungsverzicht zu stärken. Denn dabei handle es sich um Kapital, das nicht vom Kanton stammt – und das Verluste absorbiert, bevor der Kanton einspringen muss.

Zu optimistisch gerechnet

Etwas milder fällt das Urteil bei der Staatsgarantie aus: Eine risikogerechte Abgeltung wäre grundsätzlich zu begrüssen – doch die von der ZKB vorgeschlagene Bewertung beruhe auf einer unzulänglichen Argumentation. Sie sei «mit grösster Wahrscheinlichkeit» zu optimistisch.

Auch hier wiederholt Birchler seine Idee: Besonders sinnvoll wäre es, die Risiken soweit möglich via Anleihen mit Forderungsverzicht oder Partizipationskapital an den Markt abzugeben. Dadurch würden die Staatsgarantie und deren Bewertung ein Stück weit entschärft.

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