Der Prozess des deutschen Unternehmers Erwin Müller gegen die J. Safra Sarasin könnte für die Schweizer Privatbank teuer werden. Das zeigt der Auftakt: Müller ist nicht der einzige Kläger.

Mit fragwürdigen Steuerspar-Produkten – sogenannten Cum-Ex-Fonds – an reiche Kunden manövrierte sich Privatbank Sarasin in die Mühlen der Justiz. Am Montag beginnt nun der Prozess des deutschen Drogerieunternehmers Erwin Müller gegen die inzwischen von der brasilianischen Safra Gruppe übernommene Bank vor dem Landgericht in Ulm.

Der 84-jährige Kläger fordert rund 45 Millionen Euro Schadenersatz von J. Safra Sarasin, wie diverse Medien berichteten. Er wirft seiner früheren Hausbank vor, ihn beim Kauf von Fondsanteilen falsch beraten zu haben.

Kunden erlitten Totalverlust

Die Anlagegelder von Müller flossen in Aktienfonds, die so ausgestaltet waren, dass einmal an den deutschen Fiskus gezahlte Kapitalertragssteuern gleich mehrfach zurückerstattet werden sollten. Als das deutsche Finanzamt diese Steuerlücke schloss, erwiesen sich die Fonds als wertlos und die Sarasin-Kunden erlitten teils Totalverluste.

J. Safra Sarasin hatte die Vorwürfe stets bestritten, verweigerte nun aber eine Stellungnahme zum aktuellen Prozess. Das in Basel ansässige Finanzinstitut hatte bereits eine juristische Schlappe erlitten. Denn ursprünglich wollte es erreichen, den Prozess in der Schweiz auszutragen. Eine Beschwerde wies der deutsche Bundesgerichtshof 2015 ab.

Weitere Geschädigte

Neben Drogeriekönig Müller investierten auch AWD-Gründer Carsten Maschmeyer, dessen Ehefrau Veronica Ferres und der Fussballtrainer Mirko Slomka in die Fonds. Maschmeyer & Co hatten zunächst ebenfalls geklagt, inzwischen haben sich die Streitparteien aber geeinigt. Mit J. Safra Sarasin im Clinch liegt hingegen noch Fleischunternehmer Clemens Tönnies.

Auch ein Unternehmer aus München hatte gegen die Schweizer Privatbank geklagt, weil er auf ihre Empfehlung Millionen in solche Fonds investiert hatte. In einem vorläufigen Vergleichsvorschlag empfahl das Gericht J. Safra Sarasin, den Schaden von 3,2 Millionen Euro wieder gutzumachen, wie das deutsche «Handelsblatt» kürzlich berichtete.

In der Causa Müller gegen Sarasin will das Ulmer Landgericht zunächst prüfen, ob ein Zahlungsanspruch des Klägers besteht. Multi-Milliardär Müller ist vom Gericht aufgefordert worden, dafür persönlich zu erscheinen. Zeugen und Sachverständige sind noch nicht geladen.

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