Der Bundesrat hat Änderungen der Liquiditätsverordnung verabschiedet. Systemrelevante Banken müssen jetzt in einer Liquiditätskrise länger durchhalten können.

Die Revision der Liquiditätsverordnung soll sicherstellen, dass systemrelevante Banken ausreichend Liquidität halten, um Schocks zu absorbieren und den Bedarf für eine Sanierung oder Liquidation zu decken. Die Änderungen hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung verabschiedet, wie es in einer Mitteilung heisst. Eine hohe Liquiditätsausstattung sei zudem eine zentrale Voraussetzung für die vom Bundesrat beabsichtigte Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop).

Die bisherigen Anforderungen hätten nicht dazu geführt, dass systemrelevante Banken eine angemessene, durchgehend höhere Liquidität hielten. Die Anforderungen wurden daher grundlegend überarbeitet und erhöht, heisst es weiter.

Für längere Krise gewappnet

Das neue Regulierungskonzept für systemrelevante Banken umfasst den Angaben zufolge Grund- und Zusatzanforderungen. Die Grundanforderungen würden gewisse Risiken abdecken, die in den für alle Banken geltenden Bestimmungen zu wenig berücksichtigt seien. Beispielsweise müssten systemrelevante Banken künftig für eine 90 (statt 30) Tage dauernde Liquiditätskrise gewappnet sein. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) könne zusätzlich institutsspezifische Zuschläge erheben.

Die Änderung der Liquiditätsverordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft und den Banken wird eine Frist von 18 Monaten eingeräumt, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

In der Schweiz gelten die beiden Grossbanken Credit Suisse und UBS sowie die Postfinance, Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank als systemrelevant.

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