Gut verdienende Banker überlegen sich früher oder später den Einkauf in die Pensionskasse. Dabei nur den Steuerabzug im Auge zu haben, könne sich als riskant erweisen, erklärt Tobias Vinzent, Leiter Vorsorge bei Vontobel, auf finews.tv.

Grundsätzlich ist der Einkauf in die Pensionskasse eine gute Sache: Man erhöht die Leistungsansprüche und kann gleichzeitig bei der Einkommenssteuer sparen. Diese Überlegung dürften sich nicht nur gut verdienende Banker machen.

Doch diese Optik erweist sich oftmals als zu eng, wie Tobias Vinzent, Head Financial Planning & Pension Solutions bei Vontobel, im Interview mit finews.tv erklärt.

«Beim Einkauf in die Pensionskasse gibt es gewisse Stolpersteine», warnt er. Ein Beispiel: Man erhält eine Erbschaft von 80'000 Franken, gibt diese in die Pensionskasse ein und zahlt im entsprechenden Jahr deutlich weniger Einkommenssteuer.

Vorsicht beim Todesfall 

«Man hat zwar zunächst einen Steuervorteil, aber steuerlich optimiert ist dieses Vorgehen nicht unbedingt», so Vinzent. Wolle man nach der Pension beispielsweise die 80'000 Franken zur Amortisation der Hypothek nutzen, falle eine Steuerzahlung an. Man könne also durchaus auch zu viel in die Pensionskasse einzahlen.

Ein unerwarteter Todesfall hat sich laut Vinzent schon mehrfach als eigentliche Pensionskassenfalle erwiesen. «Denn je nach Pensionskassenreglement erhöht sich bei einem Todesfall nach einem zuvor getätigten Einkauf die Leistung nicht.»

Sinnvoll: Einzahlung in PK der Ehefrau

Vinzent empfiehlt darum vor jedem Einkauf, die bestehenden Reglemente der Pensionskasse, den Deckungsgrad, die Verzinsung und ihre Leistungen genau zu studieren. Und: «Grundsätzlich immer erst die private Vorsorge Säule 3a äufnen, bevor man einen Pensionskassen-Einkauf vornimmt.» Die private Vorsorge sei weniger reglementiert und erlaube höhere Flexibilität.

Am meisten Sinn macht laut Vinzent eine Einzahlung in die Pensionskasse der Ehefrau. Diese hat – je nach familiären Verhältnissen und beruflicher Tätigkeit – oftmals Perioden mit tieferen Einzahlungen. «Der Steuerabzug ist hier der gleiche», so Vinzent. «Und ausserdem macht dies Sinn, um eine Balance in der Partnerschaft bei den Leistungsansprüchen zu finden.»

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