Ein Gericht in New York hat eine Klage gegen eine Reihe von Mitarbeitenden der Credit Suisse und deren Buchprüfer KPMG abgewiesen. Die Sammelklage lautete auf den Vorwurf «Racketeering».

Die Kläger hatten den Mitarbeitenden und dem Buchprüfer vorgeworfen, bei der Schweizer Grossbank Credit Suisse 20 Jahre lang ein kontinuierliches Missmanagement zugelassen zu haben. Das habe letztendlich zum Untergang der Bank und zur Übernahme durch die UBS geführt.

Die Richterin am Gericht in Manhattan gab jedoch einer Abweisung der Klage statt, wie die Nachrichtenagentur «Reuters» unter Berufung auf Gerichtsunterlagen meldet. In ihrem Urteil heisst es, der Vorwurf, die Beklagten hätten die unrechtmässige «Ausplünderung» der CS zugelassen, reiche nicht aus, um Ansprüche wegen «Racketeering» geltend zu machen

Nach Schweizer Recht besser in der Schweiz

Zudem wurde von dem Gericht auch eine nach Schweizer Recht erhobene Klage abgewiesen. Hier hiess es zur Begründung, dass diese am besten von den Gerichten in der Schweiz erfolgen sollte.

«Racketeering» ist in der US-Justiz ein dehnbarer Begriff, der insbesondere in den 1920ger Jahren im Zusammenhang mit Schutzgelderpressung, Illegalen Strassenlotterien oder auch Drogenhandel verwendet wurde. Er kann sich auf verschiedene illegale Aktivitäten der organisierten Kriminalität beziehen. In den vergangenen Jahren spielte er aber auch vermehrt bei sogenannter «white-collar-crime» wie Anlagebetrug oder Schneeballsystemen eine Rolle.

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