SNB senkt Mindestzuweisung an die Rückstellungen

Die neue Vereinbarung zwischen EFD und SNB regelt die Gewinnausschüttung der Nationalbank ab dem laufenden Jahr 2026 bis zum Geschäftsjahr 2030.

Die Modalitäten bleiben unverändert, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstagabend. Unter der Voraussetzung, dass es die finanzielle Situation der Nationalbank zulässt, wird jährlich ein Betrag von bis zu 6 Milliarden Franken an Bund und Kantone ausgeschüttet.

Dabei wurde weiter ein Grundbetrag von 2 Milliarden Franken vereinbart, der ausgeschüttet wird, sofern ein Bilanzgewinn von mindestens 2 Milliarden Franken vorhanden ist. Hinzu kommen vier mögliche Zusatzausschüttungen von je 1 Milliarde Franken, wenn der Bilanzgewinn die Marken von 10, 20, 30 respektive 40 Milliarden Franken erreicht.

Angesichts ihrer in den vergangenen Jahren verbesserten Eigenkapitalsituation werde die SNB ab dem Geschäftsjahr 2026 die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuweisung an die Rückstellungen von 10 auf 8 Prozent senken, heisst es in der Mitteilung weiter. Der verbleibende Gewinn stehe grundsätzlich für die Ausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung.