Der Steuerdeal mit den USA liegt vorerst auf Eis – doch mittelfristig dürfte er wohl definitiv durchkommen. Was nun die Angestellten beschäftigt.

Der Steuerdeal mit den USA ging zurück in die Kommission. Grund war ein Ordnungsantrag der SP. Doch auch wenn damit ein Abkommen vorerst auf Eis liegt, bleiben noch offene Fragen – und Bankmitarbeiter, die sich unter Umständen Sorgen machen, um Beruf und Existenz. Wir haben auf 10 Fragen Antworten gesucht.

  • Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Deal so oder so zustande kommt?
    Sehr wahrscheinlich. Immerhin ist die Schweiz gegenüber den USA immer noch ein sehr kleines Land. Das gibt den Amerikanern einen Vorteil an Verhandlungsmacht.So sieht das auch der emeritierte Wirtschaftsprofessor Walter Wittmann. «Wir reden hier über eine Weltmacht, die ihr eigenes Recht weltweit durchsetzen kann – China und die EU mal ausgenommen», sagt er im Interview mit «Handelszeitung.ch».  «Grundsätzlich könnten die USA den Schweizer Banken die Lizenz entziehen – mit unabsehbaren Folgen für die Grossbanken.»
  • Was für Mitarbeiterdaten genau würden denn geliefert?
    Es geht nicht explizit um die Lieferung von Mitarbeiterdaten, erklärt Balz Stückelberger, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands der Banken, in einem Interview mit «20 Minuten». Es gehe lediglich darum, dass auf Daten, die die Banken ausliefern, auch Mitarbeiterdaten enthalten sein könnten. Doch das rückt diese nicht unbedingt sofort in den Fokus.
  • Welche Mitarbeiter müssen sich Sorgen machen?
    Wer mit steuerunehrlichen Amerikanern nichts am Hut hat, muss sich keine Sorgen machen. Denn wer die verdächtigen Kunden nicht betreute, kann keine Angaben zum Untersuchungsgegenstand machen und muss weder mit Vorladungen noch mit Verhaftungen bei Auslandsaufenthalten rechnen, schreibt Anwalt Roland Wyss in einem Leitfaden des Bankpersonalverbandes.
  • Was ist, wenn ich nicht sicher bin, ob meine Abteilung involviert war?
    Je weiter unten man im Organigramm steht, desto weniger Grund besteht wohl zur Sorge. Nur wer Entscheidungen traf, den kann man auch zur Rechenschaft ziehen.
  • In welchen Positionen muss ich mir also Sorgen machen?
    Als besonders gefährdet erachtet Rechtsanwalt Wyss Kundenbetreuer mit weitgehender Portefeuilleverantwortung und Geschäftsabschlusskompetenz. «Dies vor allem, wenn sie ihre Kunden in den USA besucht haben und dort Finanzdienstleistungen angeboten haben.
  • Variiert das Risiko auch je nach Bank?
    Ja. Zwar befinden sich auch Kantonalbanken im Visier der USA, etwa die Zürcher oder die Basler Kantonalbank. Doch im Gegensatz zu Credit Suisse oder UBS wäre eine Anklage aus den USA nicht wirklich existenzbedrohend. Denn die meisten Kantonalbanken geniessen eine Staatsgarantie. So wären sie etwa vor einem Bank Run im Schlimmstfall etwas geschützt, weil sie eine grössere Sicherheit bieten. Für CS und UBS könnte eine Klage aber verheerend enden.
  • Sind die Bankmitarbeiter auf irgendeine Weise vor den Folgen eines Abkommens geschützt?
    Ja. Der Bankpersonalverband, die Bankiervereinigung und der Arbeitgeberverband haben ein Abkommen zum Schutz der Angestellten verabschiedet.
  • Was beinhaltet das Abkommen?
    Das Abkommen regelt, dass  die Angestellten gegen berufliche Diskriminierungen besser geschützt werden. Ausserdem gibt es Härtefälle einen Fonds, der durch die Banken alimentiert und durch den SBPV verwaltet wird. Das Recht der Angestellten, gegen ihren Arbeitgeber ein Verfahren wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte einzuleiten, besteht weiter.
  • Was für Fälle deckt der Härtefall-Fonds ab?
    Es geht den Verbänden darum, dass nieman durch das Raster fällt. Es geht dabei nicht um Klage- oder Verfahrenskosten, erklärt Stückelberger. Ein Beispiel: «Wir haben aber etwa von einem Mitarbeiter gehört, der als Risikoperson eingeschätzt wurde und deshalb nicht mehr in die USA einreisen darf. Diese Person könnte insofern vom Fonds profitieren, als dass seine kranke Grossmutter, die er nun nicht mehr in New York besuchen kann, mit dem Geld in die Schweiz eingeflogen werden könnte.»
  • Gibt es Ansprechpartner, an die ich mich mit meinen Fragen wenden kann?
    Der SBPV hat eine Info-Hotline für Mitarbeiter eingerichtet, die sich wegen der aktuellen Entwicklungen Sorgen machen. Die Hotline ist in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch erreichbar. Mehr Informationen hier auf der Homepage des SBPV.

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