Was bringt die anstehende Vereinbarung im Zwist zwischen der Schweiz und den USA? Eines scheint klar: Jetzt können sich alle Banken ausrechnen, welche Kosten auf sie zukommen.

Vor zwei Monaten noch hatte man das Gefühl, es gehe um Leben oder Tod für mehrere Banken – zumindest –, jetzt löst sich alles scheinbar in Minne auf. Der Plan für eine Bereinigung des Steuerstreits wird weitgehend positiv aufgenommen. Und für einmal sind sich Bankpersonalverband und Bankiervereinigung einig: Die Lösung, die sich im Steuerstreit mit den USA abzeichnet, ist erfreulich. Der Bankpersonalverband SBPV erachtet die Vereinbarung als «die notwendige Basis für die Sicherung des Finanzplatzes Schweiz, auch für die Zukunft».

«Der letzte Schritt zu einer Lösung»

Als «schmerzlich, aber die einzige verbleibende Lösung» kategorisiert die Bankiervereinigung den Deal zwischen Bern und Washington in einem ersten Tweet. In ihrer Mitteilung begrüsst die Bankiervereinigung «den positiven Entscheid des Bundesrates, da damit der letzte Schritt zu einer Lösung erfolgt ist und die USA nun das Programm auflegen können.» Denn das Programm ermögliche es allen Banken in der Schweiz, ihre US-Vergangenheit rasch und abschliessend zu bereinigen, und es schaffe die nötige Rechtssicherheit.

Heute wurde bekannt, dass der Bundesrat grünes Licht gegeben hat für eine Vereinbarung mit den USA im Steuerstreit. Das Finanzministerium – auf Schweizer Seite – soll für ein Joint Statement mit Washington besorgt sein. Offiziell ist der Wortlaut der Regelung noch nicht bekannt. Allerdings hat der «Tages-Anzeiger» heute bereits Teile dieses Vertrages veröffentlicht.

Bis zu 50 Prozent des Gesamtwerts

Danach müssen die Banken – je nach Kategorie – zwischen 20 und 50 Prozent des maximalen Gesamtwerts der US-related accounts bezahlen, die nach 2008 oder 2009 bei ihnen eröffnet wurden. Hinzu kommen aber auch gewaltige Aufwendungen für die Datenaufarbeitung und die Revisionsgesellschaften.

Definiert wurden folgende Kategorien:

Kategorie 1 beinhaltet die Banken, die sich bereits Strafuntersuchungen gegenüber sehen.  Diese sind vom Programm ausgeschlossen – oder anders: Sie verhandeln bereits selber über eine Bereinigung. Nur der Vertrag des Bundes mit den USA, der den Austausch von Bankdaten regelt, tangiert sie. 

Kategorie 2 betrifft die Banken, «die davon ausgehen müssen, dass ihnen die USA eine Verletzung von US-Recht vorwerfen». Diese müssen dann eine Busse zahlen. Berechnet wird diese anhand aller Konten, die im fraglichen Zeitraum einmal einen Saldo von mehr als 50'000 Franken aufwiesen.

Kategorie 3 beinhaltet Banken, die beweisen müssen, dass man ihnen keine Verletzung von US-Recht vorwerfen kann. 

Kategorie 4 betrifft die Lokalbanken.

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