Die Untersuchungen wegen Devisenmanipulationen laufen noch – und schon öffnet sich in Amerika eine neue Front für die Schweizer Grossbank: Behörden wollen dort jetzt wissen, ob das Institut Kunden mit Devisen-Derivaten übervorteilte.

Privatkläger brachten in den USA offenbar einen Stein ins Rollen. Vor einem Gericht in Florida hatten sie die Schweizer Grossbank UBS wegen Verlusten auf Devisen-Derivaten eingeklagt – mit Folgen.

Wie die Agentur «Bloomberg» am Dienstag berichtete, interessiert sich nun offenbar auch das US-Justizministerium (Department of Justice DoJ) für die von der UBS vertriebenen Produkte. Dem Bericht zufolge will die Behörde etwa wissen, ob die Schweizer ihren amerikanischen Kunden nicht zu hohe Gebühren für die den Produkten unterliegenden Devisentransaktionen berechneten.

Verhängnisvolle V10

Laut der Agentur sei die Devisen-Derivate unter dem Etikett V10 an Privatanleger und Institutionelle Investoren verkauft worden. Als die Währungsmärkte wegen der Eurokrise im Jahr 2010 in Turbulenzen gerieten, hätten die Vehikel massiv an Wert verloren, so «Bloomberg».

Gegenüber der Agentur gab die UBS an, sich vehement gegen die Privatklage zu wehren. Bezüglich der Untersuchung durch das US-Justizministerium hielt die Bank sich hingegen bedeckt.

Wohl mit guten Grund: Das Department of Justice hat die Untersuchungen im so genannten Forex-Skandal um Devisenmanipulationen gegen die UBS noch nicht abgeschlossen.

Die Gefahr der Wiederholungstat

Der Skandal hat der Grossbank bereits horrende Bussen eingetragen, wie auch finews.ch berichtete.

So verknurrte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) die UBS letzten November zu einer Zahlung von 134 Millionen Franken. Zusätzlich hat die UBS im Rahmen von Vergleichen, an denen eine Anzahl weiterer Banken beteiligt ist, Strafzahlungen von 290 Millionen Dollar an die amerikanische Aufsichtsbehörde CFTC zugestimmt. Eine weitere Busse von 234 Millionen Pfund geht an die britische Finanzaufsicht FCA, ebenfalls im Rahmen von Vergleichen, an denen sich weitere Banken beteiligen.

Kommt das US-Justizministerium zum Schluss, dass die UBS eine Widerholungstäterin ist, dann könnte es für die Bank in Amerika eng werden. Die Behörde droht in solchen Fällen mit drakonischen Strafen.

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