Also doch: Apple hat ein Patent für einen mobilen Bezahldienst eingereicht. Und die Gerüchteküche brodelt. Die Angaben lassen nämlich künftige Features des iPhones erahnen.

Schon lange gibt es Gerüchte über eine mögliche «iBank». Die Idee: Apple könnte seine Geräte und seine Technologie nutzen, um den Banken Konkurrenz zu machen – und diese wappnen sich auch bereits.

Zu Recht, scheint es nun. Der kalifornische Technologiekonzern hat ein Patent für ein mobiles Bezahlsystem angemeldet (hier geht es zum Antrag). Der Titel: «Methods and System for Managing Credit via a Mobile Device».

Der Apple-Bezahldienst hat im Netz bereits den Übernamen «iMoney» erhalten hat. Die wichtigsten Features, wie sie die Tech-Plattform «Venture Beat» zusammenfasst:

  • man kann Geld in der Cloud verwalten;
  • man kann mit dem Mobiltelefon direkt in Geschäften bezahlen;
  • man kann Geld versenden.

Dabei soll erstmals auch die NFC-Technologie (Near Field Communication) zum Einsatz kommen, die bisher in iPhones nicht eingebaut wurde. Diese erlaubt den Datenaustausch zwischen dem Mobiltelefon und einem Bezahlterminal, wobei das Telefon nur an das Terminal hingehalten werden muss. Auch dies geht aus den bei der U.S. Patent and Trademark Organization eingereichten Papieren hervor.

Neue Form des virtuellen Geldes

Apple_iMoneyDerartige Funktionen sind eigentlich nichts besonders Neues und werden von der Konkurrenz bereits eingesetzt. Doch laut dem Patentantrag soll « iMoney» auch zum Versenden von Geldern verwendet werden können.

Die so übertragenen Gelder lassen sich entweder zum Kauf von virtuellen Gütern (damit sind wohl Apps gemeint) oder zum Bezahlen in Geschäften via «iMoney» verwenden. Dies bedeutet, dass durch «iMoney» gewisse Beträge von einem Konto oder einer Kreditkarte abgehoben werden und danach nur noch virtuell in der Cloud existieren.

Werbung und Coupons

Weiter soll «iMoney» auch die Werbeeinnahmen von Apple ankurbeln. Denn über das Tool sollen Unternehmen sogenannte «Tokens» an Kunden vergeben können.

Wofür diese Tokens genau eingesetzt werden können, wird aus dem Patentantrag nicht ganz schlüssig. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass Unternehmen damit Rabatt-Coupons oder Gutscheine an Kunden vergeben können.

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