Der ehemalige Präsident des Rennvereins Zürich Martin Gloor liess die Diskussion darüber wieder aufkommen, wie man sich gegen unlautere Machenschaften im Finanzbereich wehren kann. Dazu 12 Tipps.

Innert wenigen Tagen multiplizierten sich die Forderungen gegenüber dem Inhaber der Core Capital Partners AG, Martin Gloor, auf inzwischen 18 Millionen Franken, wie der «SonntagsBlick» am 18. Dezember in seiner Printausgabe schrieb. (Letzter Bericht bei «finews.ch».)

Gloor soll prospektiven Investoren zum Teil mehrere Millionen Franken entlockt haben mit dem Versprechen, das Geld gewinnbringend in junge Firmen zu investieren. Indem das Verfahren gegen den früheren Jockey noch am Laufen ist, kann der Angeschuldigte auf die Unschuldsvermutung beharren.

Blick ins Zentralstrafregister

Nachträglich ist man immer klüger, so hätte im Fall Gloor eine Recherche vermutlich zutage gefördert, dass der umtriebige Rennsportfan sowohl in Zug wie in Monaco wegen Wirtschaftsdelikten vorbestraft war. Absolute Sicherheit bringt aber keine noch so gute Datenbank wie z.B. das Zentralstrafregister.

Negativlisten der Finma

Der schweizerischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma sind bei sogenannten Finanzintermediären die Hände gebunden. Diese unterstehen der Börde nur indirekt. Sie hat also eine weniger scharf umschriebene Aufgabe als bei den Banken. Dennoch setzt sich die Finma für den Anlegerschutz ein, indem sie sogenannte Negativlisten führt.

Eigenverantwortung

Letztlich kann man den Investor aber nicht aus der Pflicht nehmen, indem es oft längere Zeit dauert, bis ein Betrüger entdeckt wird. Hier kann nur die persönliche Sorgfalt und Vernunft weiterhelfen. Die Finma sagt wie:

• Nehmen Sie sich Zeit, um über Investitionen zu entscheiden. Lassen Sie sich nie unter Druck setzen.

• Treffen Sie vor einer Investition eigene Abklärungen über Anbieter und Produkte und lassen Sie sich nicht von Hochglanzprospekten oder geschicktem Telefonmarketing blenden.

• Überprüfen Sie, ob die Anbieter über die erforderlichen Bewilligungen der FINMA verfügen.

• Überprüfen Sie, ob Anbieter auf der FINMA-Negativliste figurieren.

• Überprüfen Sie den Handelsregisterauszug von Schweizer Anbietern auf allfällige Auffälligkeiten (häufige Mutationen bei Firmenname, Adresse, Zeichnungsberechtigten) hin.

• Recherchieren Sie, ob Sie über Google oder andere Suchmaschinen Informationen über die Anbieter und Produkte finden.

• Nutzen Sie die entsprechenden Internetforen und Konsumentenseiten. Hinweise von verunsicherten oder bereits geschädigten Anlegern müssen hier ein Warnzeichen sein.

• Vergleichen Sie die Produkte, Renditen und Kommissionen mit anderen Anbietern, insbesondere auch mit denen von bei der FINMA bewilligten Instituten.

• Diversifizieren Sie in jedem Fall Ihre Anlagen, setzen Sie nicht alles auf eine Karte.

• Vergegenwärtigen Sie sich immer die Faustregel, dass hohe Renditen in aller Regel mit entsprechend hohen Verlustrisiken einhergehen.

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