Das Verfahren um Devisenkurs-Manipulationen in den USA könnte für die Credit Suisse glimpflicher ausgehen als befürchtet. Eine Richterin wies einige Vorwürfe zurück.

Lorna Schofield, Richterin am District Court von Manhattan, wies insbesondere Kartellklagen in Bezug auf einige ausserhalb der USA ausgeführten Transaktionen zurück, wie die Nachrichtenagentur «Reuters» am Mittwoch schrieb. Ebenso akzeptierte sie keine Klagen in Bezug auf Geschäfte, die vor dem 1. Dezember 2007 durchgeführt wurden.

Gleiches gelte unter anderem für Vorwürfe im Bezug auf das Terminbörsen-Gesetz wegen falscher Berichterstattung. Die anderen Vorwürfe blieben indes bestehen.

Über ein Dutzend Banken involviert

Die Klagen richten sich nicht allein gegen die Credit Suisse (CS), sondern auch um die Deutsche Bank, die japanische Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ, Morgan Stanle, die RBC Capital Markets der Royal Bank of Canada, Société Générale und Standard Chartered.

Im Mai 2015 hatten sich die UBS und andere Banken im Zusammenhang mit Manipulationen im Devisenhandel bereits mit den US-Behörden geeinigt.

Die grösste Schweizer Bank kam dabei um eine Strafklage herum, musste aber nach einem Verdikt derselben Richterin Schofield 342 Millionen Dollar Strafe bezahlen. Zudem wurde das Non-Prosecution Agreement im Liborfall aus dem Jahr 2012 widerrufen.

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
  • Ja, es gab keine andere, wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
    26.53%
  • Nein, man hätte die Credit Suisse abwickeln sollen.
    18.89%
  • Nein, der Bund hätte die Credit Suisse übernehmen sollen.
    28%
  • Man hätte auch ausländische Banken als Käufer zulassen sollen.
    9%
  • Man hätte eine Lösung mit Schweizer Investoren suchen sollen.
    17.58%
pixel