Vor dem Hintergrund der Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die SNB erleidet die Saxo Bank Schweiz eine Schlappe vor Gericht. Sie muss einer Kundin Schadenersatz zahlen.

Als die Schweizerische Nationalbank (SNB) im Januar 2015 Knall auf Fall den Euro-Mindestkurs aufhob und daraufhin der Euro gegenüber dem Franken in den Keller rasselte, wälzte die Saxo Bank Schweiz die Verluste auch auf die Kunden ab.

Nun kam das Zürcher Handelsgericht in einem wegweisenden Urteil zum Schluss, dass die nachträglichen Preisanpassungen der Beklagten nicht zulässig waren, wie die Nachrichtenagentur «awp/sda» am Donnerstag mitteilte.

Die elektronische Handelsplattform sei durch die Aufhebung des Euro-Mindestkurses von einer besonderen Marktlage betroffen gewesen, argumentierte die Schweizer Tochter der dänischen Bank. Doch das Zürcher Gericht beurteilte die Sachlage anders: «Es war sämtlichen involvierten Marktteilnehmern von Beginn klar, dass die Intervention der Schweizerischen Nationalbank auf den Devisenmärkten nur eine vorübergehende Massnahme dargestellt hatte.» 

Ungerechtfertigte Preisanpassung

Das Handelsgericht verurteilte die Saxo nun zur Zahlung von 283'000 Franken, plus 5 Prozent Zins, sowie einer Entschädigung von 28'200 Franken an angefallenen Gerichtsgebühren.

Beim Kläger handelt es sich um eine Zürcher Vermögensverwalterin. Ihr hatte die Saxo Bank Schweiz am 15. Januar kurz nach der Aufhebung des Mindestkurses zum Kurs von 1,18 Franken pro Euro einen Betrag von 283'000 Franken auf das Konto gutgeschrieben.

Kurz darauf kontaktierte die Bank die Kundin per e-Mail, dass alle Transaktionen aufgrund der ausserordentlichen Marktsituation nochmals geprüft und angepasst würden. Der Euro-Franken-Kurs rutschte im Handelsverlauf am 15. Januar zwischenzeitlich auf unter 80 Rappen ab. 

Um Mitternacht gab die Bank eine Preisanpassung auf 0,9625 Franken pro Euro bekannt. Auf dem Kundenkonto resultierte in der Folge ein Minus von 1,1 Millionen Franken. 

Saxo hält die Füsse still

Die Frage nach weiteren Klagen und betroffenen Kunden wollte die Bank laut «awp/sda» nicht beantworten. In Dänemark hatte Saxo in drei ähnlichen Fällen vor Gericht Recht gekriegt. In der Schweiz könnte dieses erste Urteil zu einem Präjudiz werden. 

Die Saxo Bank Schweiz teilte mit, auf einen Weiterzug zu verzichten, weil das nicht «opportun» wäre. Das Finanzinstitut, das kürzlich seinen neuen Standort in der Zürcher Innenstadt bezogen hat, stellte in dieser Angelegenheit rund 2,3 Millionen Franken zurück.

Mit diesem Betrag und mit der Sicherheit der Mutterbank in Dänemark im Rücken, seien die Risiken abgedeckt, hiess es in dem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht der Bank.

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