Systemrelevante Banken werden beim Kapitalaufbau steuerlich belastet. Doch nun zeigt sich der Bundesrat grosszügig gegenüber UBS, Credit Suisse & Co. Kleinere Konkurrenten bleiben aussen vor.

Systemrelevante Banken sollen aufgrund von Instrumenten zur Verbesserung der Kapitalbasis nicht zusätzlich besteuert werden: Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch festgelegt, wie aus einer Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung hervorgeht.

Konkret erlässt der Staat damit den systemrelevanten Banken der Schweiz – der UBS, der Credit Suisse, Raiffeisen sowie der Postfinance – hunderte Millionen Franken. Ohne die nun erfolgte Anpassung des so genannten Too-big-to-fail-Regimes ergibt sich nämlich eine erhöhte Gewinnsteuer-Belastung für die Institute. Die Zürcher Kantonalbank kommt nicht in Genuss dieser Erleichterung, da sie keine Holding ist.

Die Gewinnsteuer-Belastung würde langfristig bei der direkten Bundessteuer und den kantonalen Steuern zu Mehreinnahmen «von jährlich bis zu mehreren hundert Millionen Franken» führen, wie es weiter hiess.

Die Krux mit der Holding

Der Grund dafür: Die Emission von kapitalsichernden Instrumenten wie Pflichtwandel-Anleihen muss bei systemrelevanten Banken nach Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) spätestens ab 1. Januar 2020 durch die Konzern-Obergesellschaft (Holding) erfolgen. Diese gibt die Mittel aus den Instrumenten dann an jene Konzern-Gesellschaften weiter, welche die Eigenmittel benötigen.

Bei der Holding erhöht dies jedoch die Gewinnsteuerbelastung auf Beteiligungserträgen, weil der sogenannte Beteiligungsabzug tiefer ausfällt. Das wirkt sich laut Bankenkreisen heute schon aus. Mehr Steuern mindern die Eigenmittel – und stehen somit im Widerspruch zu den Zielen des Too-big-to-fail-Regimes, wie der Bundesrat befand. Nun befreite die Exekutive die Geldhäuser mit einem Federstrich von dieser Zusatzbelastung.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Bund den Grossbanken entgegenkommt. Bei der Festlegung schärferer Eigenkapital-Vorschriften konnten die Institute dem Bundesrat 2016 gleich mehrere Zugeständnisse abringen, wie finews.ch berichtete.

Kleinere Banken abgeblitzt

Pikant ist das neueste Geschenk auch deswegen, weil ihm eine Debatte unter den Finanzdienstleistern vorangegangen war. Kleinere Banken und Versicherer wollten den Steuererlass ebenfalls für sich in Anspruch nehmen, obschon sie nicht zum Aufbau einer Holding verpflichtet sind. Beim Bundesrat sind sie damit nun offensichtlich abgeblitzt.

«Als Reaktion auf die geäusserte Kritik wird die Neuerung auf systemrelevante Banken beschränkt, um die Ausnahmebestimmung so eng wie möglich zu halten», hält die Mitteilung fest.

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