Die Anwälte der UBS haben versucht, im Prozess gegen Frankreich die Risiken für die Grossbank zu begrenzen. Dies ist fürs Erste misslungen.

Der (heutige) Donnerstag hat für die UBS im Prozess gegen Frankreich einen deutlichen Rückschlag gebracht. Die Staranwälte der Grossbank hatten Anfangs Woche gefordert, dass die Anklage gegen das Geldhaus auf Steuerbetrug eingegrenzt wird. Dieses Vergehen wird im Nachbarland weniger streng geahndet als der Tatbestand der Geldwäscherei, welcher der Bank von der Anklage vorgeworfen wird, wie auch finews.ch berichtete.

Lücke klafft zu den Rückstellungen

Der Agentur «Reuters» zufolge hat das Gericht nun aber diese Eingrenzung abgeschmettert. Noch mehr: Dem Gericht zufolge sind die Einwände nicht schwerwiegend, wie es weiter hiess. Damit hat sich der Einsatz für die Grossbank massiv erhöht. Die UBS bleibt allerdings auf ihrer Linie:

«Wir glauben, dass die Ankläger keine Beweise vorgelegt haben, die das Begehen einer Straftat belegen. Ausserdem liegt es nach wie vor im Ermessen des Gerichts, den Anklagesachverhalt anhand der präsentierten Fakten und Gesetze neu zu beurteilen», schrieb die Bank an finews.ch. «Es ist positiv, dass wir endlich die Möglichkeit erhalten, unsere juristischen und faktischen Argumente umfassend vor Gericht darzulegen», hiess es in der Mitteilung weiter. 

Aberwitzige Forderung

Eine Verurteilung wegen Geldwäscherei könnte das Institut bis zu 5 Milliarden Euro kosten. Anwälte der UBS hatten zum Prozessauftakt schon eine kolportierte Strafzahlung von 1,6 Milliarden Euro als «aberwitzig» bezeichnet.

Auch für die Aktionäre droht der Pariser Prozess teuer zu werden. Die UBS-Division Global Wealth Management hat zuletzt 567 Millionen Franken für Rechtsfälle zurückgestellt – damit klafft eine deutliche Lücke zur drohenden Maximalstrafe in Frankreich.

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