Steuersünder können wegen des Datendiebstahls bei der früheren LGT Treuhand vorerst noch nicht mit Schadenersatz rechnen.

Das fürstliche Landgericht in Vaduz hat die Forderung einer Kölnerin mit Urteil vom 11. Mai abgewiesen. Die deutsche Steuersünderin hatte von der mittlerweile verkauften und in Fiduco umbenannten LGT Treuhand 395'200 Euro verlangt, wie das «Liechtensteiner Vaterland» schreibt.

Die Klägerin argumentierte in ihrer Klage, ihr seien Kosten entstanden, weil die Treuhandtochter der Bank des Fürsten von Liechtenstein sie zu spät über den Datenklau informiert habe. Sie sei deshalb um die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige beim deutschen Fiskus gebracht worden.

Überraschendes Urteil sorgt für Verwirrung

Die Frau musste in ihrer Heimat zusätzlich zu ihrer Steuerschuld einen Betrag in Höhe von 300'000 Euro zahlen, um die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Vor dem Landgericht in Vaduz forderte sie Ersatz für diese so genannte Einstellungsauflage und machte zusätzlich Anwaltskosten in Höhe von 95'200 Euro geltend, wie die Zeitung schreibt.

Das Urteil des Landgerichts komme für die aufgeflogenen Steuersünder überraschend und werde für einige Verwirrung sorgen, mutmasst das «Liechtensteiner Vaterland». Im Musterprozess gegen die LGT Treuhand hatte das Landgericht im Januar einem deutschen Steuersünder teilweise recht gegeben – trotz ähnlicher Ausgangslage.

 

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