Raiffeisen Schweiz hat wie angekündigt Tabula Rasa gemacht und Beteiligungen massiv abgeschrieben. Das eigentlich gute operative Geschäftsjahr 2018 litt darunter.

Wie anlässlich der Präsentation des Untersuchungsberichtes zu den Vorgängen unter Ex-CEO Pierin Vincenz im Januar in Aussicht gestellt, hat Raiffeisen Schweiz auf dem Beteiligungsportfolio deutliche Abschreiber vorgenommen. Das zeigt im Jahresergebnis tiefe Spuren. Der Reingewinn der Genossenschaftsbank sank auf 541 Millionen Franken, wie Raiffeisen Schweiz am Freitag mitteilte. Das ist ein Minus von 376 Millionen Franken oder 41 Prozent gegenüber dem Jahr 2017.

Die Abschreiber auf den Beteiligungen belaufen sich auf rund 200 Millionen Franken, wie der Mitteilung weiter zu entnehmen ist. Verwaltungsratspräsident Guy Lachappelle hatte einen Umfang von bis zu 300 Millionen Franken in Aussicht gestellt.

Tieferer Gesamtertrag

Doch damit war es mit den Sondereffekten noch nicht alles: Für den Kauf der Arizon Sourcing bildete Raiffeisen zusätzlich Rückstellungen in der Höhe von 69 Millionen Franken. Arizon war das Joint-Venture mit Avaloq, das im Zuge des Kaufs und der Implementierung des neuen Kernbankensystems gegründet worden war.

Operativ hat der Skandal um Vincenz aber keine Spuren hinterlassen. Zwar sank der Gesamtertrag nach dem Verkauf der Privatbank Notenstein La Roche. Doch Raiffeisen zog 2018 alleine 6,3 Milliarden Franken Kundengelder an. Per saldo sanken die verwalteten Vermögen allerdings um 6,5 Prozent auf 196 Milliarden Franken.

Nun kommt die Digitalisierung

Im Hypothekargeschäft, das zusammen mit dem übrigen Zinsengeschäft 70 Prozent der Raiffeisen-Erträge liefert, sei der Marktanteil in der Schweiz auf nun 17,6 Prozent ausgebaut worden.

CEO Heinz Huber kündigte für 2019 ein Übergangsjahr an. Raiffeisen wird sich nun vor allem der Digitalisierung widmen.

Offene Fragen um Regressansprüche

Ob Raiffeisen Schweiz nun bei Vincenz und auch bei seinem Nachfolger Patrik Gisel wegen der Beteiligungen Regressansprüche stellen wird, ist noch unklar. Lachappelle hatte dies in Aussicht gestellt und dafür auch ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Ob eine Grundlage für solche Rückforderungen überhaupt besteht, wird auch der Prozess gegen Vincenz zeigen müssen. Für ihn gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Auch die frühere Revisionsgesellschaft PWC könnte belangt werden.

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