Am 14. Juni ist landesweit Frauenstreik. Die Schweizer Post hat dafür im ganzen Konzern mit einer eigentümlichen Regelung vorgesorgt, wie finews.ch zugetragen wurde. 

Fast 30 Jahre nach dem letzten Frauenstreik – der letzte fand am 14. Juni 1991 statt – ist es nun bald wieder soweit: die Schweizer Frauen streiken erneut. Das stellt die Unternehmen hierzulande vor eine «lose-lose»-Situation. 

Lässt man die Belegschaft ohne Konsequenzen die Arbeit einen Tag lang niederlegen, gilt man als schwach und macht sich in den Augen derer, die nicht teilnehmen, ziemlich unbeliebt. Verbietet man den Angestellten aber das Streiken, wird man womöglich rasch als Frauenfeind abgekanzelt, als Gegner der Gleichstellung.

Fand die Post das Ei des Kolumbus?

Die Post hat es, wie finews.ch aus informierten Kreisen zugetragen wurde, geschafft, worüber sich andere Firmen bis heute den Kopf zerbrechen. Am Montagmorgen veröffentlichte der Gelbe Riese für den ganzen Konzern eine Regelung, die das Potential hat, für Kopfschütteln zu sorgen.

So müssen Streikwillige beachten, dass sie ihr Vorhaben der vorgesetzten Person frühzeitig mitteilen, «damit Abwesenheiten betrieblich ermöglicht werden.» Ausserdem erfolge die Teilnahme an Aktionen und Veranstaltungen in der Freizeit, oder in Pausen. Und schliesslich sei die Teilnahme freiwillig, gelte nicht als Arbeitszeit und werde deshalb auch nicht vergütet.

Streik auf Verlangen

Streiken dürfen die Angestellten bei der Post also nur dann, wenn es dem Arbeitgeber passt; nämlich in der Freizeit, also wenn sowieso nicht gearbeitet wird. Und bitte nur nach frühzeitiger Ankündigung, so dass der Betrieb möglichst ungestört weitergeführt werden kann. Postfinance bestätigt auf Anfrage, dass sie in den Grundzügen die Weisung des Konzerns übernehmen will. Ob sie dann separat noch etwas organisiere, entscheide sie in den nächsten Wochen.

Dessen ungeachtet begann Staatsbetrieb Post die Meldung mit folgenden Worten: «Am 14. Juni 2019 findet der nationale Frauenstreiktag statt. Die Post steht dem Anliegen der Gleichberechtigung, das hinter dem Aktionstag steht, sehr offen und positiv gegenüber.» Und schliesst mit der Information, dass an diesem Aktionstag das Tragen von Aktionszeichen erlaubt sei.

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