Ein Fehler in der Compliance kann eine Bank Milliarden kosten. Der Druck auf die Angestellten in diesen Abteilungen wird noch durch ein persönliches Risiko verstärkt, wie finews.ch zeigt.

Der Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB und die daraus folgenden Sanktionen gegen die Tessiner BSI sind ein abschreckendes Beispiel: Ein gut funktionierendes System zur Entdeckung von verdächtigen Transaktionen ist für Banken überlebenswichtig.

Entsprechende Verdachtsmeldungen gehen in der Schweiz an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Letztes Jahr waren es 6'126 an der Zahl, beinahe doppelt so viele wie noch 2016. 

Gravierende Konsequenzen

Der weitaus grösste Teil der Meldungen an die MROS kommt von Banken, wo die Compliance-Angestellten dafür verantwortlich sind. Wenn diese es versäumen, eine der – aufwändigen – Meldungen rechtzeitig einzureichen, kann das allerdings nicht nur für die Banken gravierende Konsequenzen haben.

Das Schweizer Geldwäschereigesetz sieht vor, dass bei einer unterlassenen Meldung die verantwortliche Person gebüsst wird. Selbst im Fall von blosser Fahrlässigkeit kann die Strafe noch bis zu 150'000 Franken betragen. Die entsprechenden Anzeigen gehen ans Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), welches auch die entsprechenden Bussen ausspricht.

Besorgte Aufpasser

Diese Möglichkeit sorgt für zusätzlichen Stress in einer Funktion, die bei den umsatzgetriebenen Frontleuten zum Teil immer noch einen Ruf professioneller Verhinderter hat. So gross ist die Sorge, dass ein entsprechender Fall im Oktober 2018 auch auf einer Konferenz analysiert wurde.

«Natürlich ist es belastend, wenn man plötzlich so einen Brief bekommt», sagte Olaf von der Lage zu finews.ch. Mit seiner Firma Complias berät er Finanzunternehmen in Compliance-Belangen und ist Mitgründer der Swiss Association of Compliance Officers.

Von der Lages Ansicht nach ist eine solche Anzeige allerdings noch kein Grund zur Panik. Immerhin müsse eine allfällige Schuld erst abgeklärt werden.

Gegenwehr kann sich lohnen

Laut dem EFD kommt es allerdings bei der Mehrheit der Anzeigen letztlich tatsächlich zu einer Strafe. Im Jahr 2018 gingen dort 15 Anzeigen wegen Verletzung der Meldepflicht ein. Heuer waren es bisher deren acht.

Dass sich Gegenwehr trotzdem lohnen kann, zeigt ein Blick in die Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts, wo von vier Fällen zwei in Freisprüchen für die Beklagten endeten. Einer davon ist allerdings noch nicht rechtskräftig und wurde von den Behörden ans Bundesgericht weitergezogen. Die beiden Verurteilten kassierten Bussen von 20'000 Franken und 15'000 Franken.

Wenig Risiko für's Fussvolk

Diese Fälle illustrieren allerdings auch, wie gross die Belastung für einen mutmasslich fehlbaren Bank-Angestellten ist, selbst wenn er letztlich freigesprochen und für seinen Aufwand entschädigt wird. Der Zeitaufwand für eine Verteidigung durch alle Instanzen dürfte sehr viel Zeit kosten.

Immerhin dürfte die tatsächliche Gefahr für Compliance-Angestellte am unteren Ende der Hackordnung eher gering sein, wie es vonseiten der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma heisst. Diese verantwortet den überwiegenden Teil der entsprechenden Anzeigen ans EFD. Bei den Banken-Aufsehern hiess es, es sollen grundsätzlich diejenigen für Fehlverhalten bestraft werden, die tatsächlich Verantwortung tragen.

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