Der oberste Genfer Staatsanwalt für Finanzkriminalität hat Transaktionen im Umfang von mehr als 60 Millionen Dollar identifiziert, die er als Geldwäscherei einstuft.

Die Credit Suisse steht erneut unter Geldwäschereiverdacht. Der oberste Genfer Staatsanwalt für Finanzkriminalität, Yves Bertossa, hat laut einem Bericht von «Bloomberg» (Artikel bezahlpflichtig) Transaktionen im Umfang von mehr als 60 Millionen Dollar gefunden, die seiner Meinung nach über die Schweizer Bank gewaschen wurden. Bei dem Treffen in der vergangenen Woche präsentierte Bertossa seinen Fall, der auch die Identifizierung von acht Transaktionen umfasste, die die Bank zwischen 2008 und 2014 angeblich durchgehen liess, darunter Überweisungen auf ein Drittkonto.

Als zentraler Akteur der Transaktionen wurde Patrice Lescaudron genannt, ein ehemaliger Kundenberater von Credit Suisse, der 2018 wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, weil er unter anderem für den georgischen Milliardär Bidsina Iwanischwili gefälschte Portfolioauszüge ausgestellt hatte.

Bloss ein Einzelkämpfer?

Die Credit Suisse hat wiederholt betont, dass Lescaudron – der vorzeitig aus der Haft entlassen wurde und sich 2020 das Leben nahm – ein Einzelkämpfer war, der bei seinen Verbrechen von keinem anderen Mitarbeiter der Bank unterstützt wurde. Doch nach Schweizer Recht kann das Fehlen der notwendigen Überwachung oder Organisation zur Verhinderung von Geldwäschereiakten selbst als Geldwäscherei angeklagt werden.

Laut Bertossa haben die mangelnde Überwachung von Lescaudron und organisatorische Mängel die Geldwäscherei ermöglicht. Eine formelle Anklageerhebung könnte noch Monate auf sich warten lassen, da die Schweizer Gerichte die Beweise in diesem Fall auswerten.

CS wehrt sich gegen Vorwürfe

«Alle von der Bank, der Finma und den Strafbehörden seit 2015 durchgeführten Untersuchungen in dieser Angelegenheit haben gezeigt, dass der ehemalige Kundenberater bei seinen kriminellen Aktivitäten von keinem anderen Mitarbeiter der Credit Suisse unterstützt wurde», teilte die Credit Suisse diese Woche in einer Erklärung mit. «Im abgeschlossenen Strafverfahren gegen den ehemaligen Kundenberater wurde er nicht wegen Geldwäscherei verurteilt.»

Sollte die Credit Suisse angeklagt werden, könnte ein weiterer Vorwurf laut werden, dass es dem angeschlagenen Schweizer Kreditgeber an Kontrollen zur Verhinderung von Finanzkriminalität mangelt.

Mangelnde Kontrollen

Im März entschied ein Gericht auf den Bermudas gegen eine Offshore-Versicherungseinheit der Credit Suisse zugunsten von Iwanischwili. Die Bank habe «ein Auge zugedrückt», weil sie keine angemessenen Massnahmen ergriffen habe, um Lescaudrons betrügerische Aktivitäten zu verhindern. Iwanischwili wurde eine Entschädigung von über 500 Millionen Dollar zugesprochen, die von der Bank zu zahlen ist, die gegen das Urteil Berufung einlegen will.

Im Jahr 2020 wurde die Grossbank der Schweiz angeklagt, weil sie es versäumt hatte, die Geldwäscherei von ehemaligen Profi-Ringern aus Bulgarien zu verhindern, die sich als Drogenring entpuppt hatten. Die Bank stand im Februar vor Gericht, ein Urteil steht noch aus.

 

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