In den USA gibt es derzeit ein Gerichtsverfahren gegen einen russischen Geschäftsmann und eine Bank aus Monaco zu reden. Die Klage stützt sich auf ein eigentlich gegen organisierte Kriminalität gerichtetes Gesetz. Damit könnte sich eine neue Tür öffnen, um ausländische Banken vor US-Gerichten zu verfolgen.

Ein kalifornisches Distrikt-Gericht hat eine Klage gegen einen russischen Geschäftsmann, eine Reihe von mit ihm verbundene Personen sowie eine Privatbank aus Monaco zugelassen, wie die «Financial Times» berichtet. Das Besondere daran ist, dass sich die Klageschrift auf ein US-Gesetzes zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität aus dem Jahr 1970 stützt.

Das sogenannte Rico-Gesetz (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations) wurde unter Präsident von Richard Nixon in Kraft gesetzt. Es spielte etwa bei der Verfolgung der fünf führenden New Yorker Mafiafamilien durch den damaligen US-Staatsanwalt Rudy Giuliani eine Rolle. Auch Prozesse gegen die Hells Angels, den Junk-Bond-König Michael Milken, den Weltfussballverband Fifa oder zuletzt auch gegen Ex-Präsident Donald Trump wurden auf Grundlage von Rico geführt. Gegen eine Bank wurde es jedoch bisher noch nicht angewandt.

Betrügerische Immobilientransaktionen

In der nun zugelassenen Klage, die auch finews.ch vorliegt, wird dem in Los Angeles wohnhaftem Russen Ashot Yegiazaryan vorgeworfen «Herr über ein kriminelles Imperium zu sein, das Hunderte von Millionen Dollar wert ist.» Sein Metier sei der Immobilienbetrug und darin sei er ein Meister. Er führe im Verborgenen kriminelle Transaktionen im grossen Stil durch, stehle Gelder und Vermögenswerte und bediene sich eines Netzwerks von Helfern, um seine Spuren zu verwischen und die gestohlenen Gelder zu verstecken und zu schützen.

Gehilfenschaft wird auch die Compagnie Monégasque De Banque (CMB) mit Sitz in Monte Carlo vorgeworfen. Die Tochter der italienischen Mediobanca betreut von dort aus ultra-vermögende Kunden.

Mit einem Antrag auf Klageabweisung war die CMB Ende März gescheitert.

Deal aus dem Jahr 2003

In dem Rechtsstreit geht es um ein gescheitertes Immobiliengeschäft in Moskau aus dem Jahr 2003. Der Kläger Vitali Smagin verlangt vom Beklagten Yegiazaryan eine Summe von mindestens 170 Millionen Dollar sowie die Erstattung von Kosten.

Bereits in früheren Verfahren, etwa vor einem Gericht in London wurde Yegiazaryan zu Zahlungen verurteilt, weigerte sich jedoch zu zahlen.

Über Briefkastenfirmen nach Monaco

Eine Beschlagnahmeanordnung umging er, indem er sein Vermögen über eine Reihe von Briefkastenfirmen auf ein Monaco-Konto bei der CMB transferierte. Diese habe damit eine aktive Rolle dabei gespielt, die Eintreibung der Schulden zu behindern.

Als die CMB das Geld nicht an Smagin überwies, reichte dieser in den USA eine Rico-Klage gegen Yegiazaryan und die monegassische Bank ein. Er behauptet, die Bank habe seinem ehemaligen Geschäftspartner geholfen, sich der Vollstreckung der kalifornischen Gerichtsentscheidung zu entziehen.

Nach dem Rico-Gesetz können Einzelpersonen und Unternehmen belangt werden, wenn sie an Aktivitäten wie etwa Korruption, Betrug, Erpressung, Geldwäsche und Behinderung der Justiz beteiligt sind.

Gesetz sei nicht anwendbar

CMB begründete seinen Antrag auf Klageabweisung unter anderem damit, dass das Rico-Gesetz nicht anwendbar sei, da Smagin in Russland lebe und sich das Gesetz nur auf US-Forderungen beziehe. Die Anwälte der Bank argumentierten, dass die Zulassung von Rico-Klagen durch nicht in den USA ansässige Personen zu «fadenscheinigen Klagen von Klägern ohne echte Verbindung zu den USA» führen würde.

Mit der Rückweisung des Abweisungsantrags wurde eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA bestätigt, wonach Rico-Ansprüche auch von Nicht-US-Bürgern geltend gemacht werden können.

«Die Behauptungen von (Smagin), dass CMB ein jahrelanges Blockieren der Vermögenswerte veranlasst hat, um (Smagin) an der Rückforderung zu hindern, reichen aus, um anzunehmen, dass ihm Geld oder Eigentum vorenthalten wurde», heisst es in der Urteilsbegründung.

Juristen sind der Ansicht, dass der Fall dazu führen könnte, dass ausländische Banken vor US-Gerichten nach den Rico-Gesetzen verfolgt werden könnten.

Der Prozess soll im Juni stattfinden. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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