Der Erwerb von Edelmetallen und der Wunsch, diese ausserhalb des Bankensektors zu lagern, nimmt zu. Um eine unkomplizierte Verwertung sicherzustellen, ist es essenziell, dass die Edelmetalle den sorgfalts- und geldwäschepflichtigen Verwahrbereich nicht verlassen. Die Firmen Edelmetallhandel Schweiz und die OZL Offenes Zolllager in Liechtenstein bieten dafür ein einzigartiges Businessmodell.

Der Finanzplatz Liechtenstein hat sich – in Erfüllung internationaler und europäischer Vorgaben bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – wiederholt zu einem hohen Standard bekannt. Mit der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherei-Richtlinie ist nun die Verwahrung von Edelmetallen in Liechtenstein seit 1. April 2021 vollumfänglich reguliert.

«Dies bedeutet, dass die Verwahrung von Edelmetallen wie Gold und Silber in Liechtenstein nun sorgfaltspflichtig und der Finanzmarktaufsicht unterstellt ist», erklärt Mathias Bitschnau von der OZL Offenes Zolllager in Liechtenstein.

Liechtensteinisch-schweizerische Kooperation

Daraus ergeben sich neue Möglichkeiten für Handel und Verwahrung von Edelmetallen. «Da der Edelmetallhandel in der Schweiz bereits seit längerer Zeit sorgfaltspflichtig ist, können wir nun in Kooperation mit unserem Partnerunternehmen, der Edelmetallhandel Schweiz, während des gesamten Investmentprozesses ein vollreguliertes Umfeld bieten.

Das heisst, vom Kauf über die Verwahrung bis zum Verkauf verlässt das Edelmetall unserer Kunden nie den sorgfaltspflichtigen Bereich. Damit ist durchgängig volle Transparenz gewährleistet, wodurch jederzeit eine problemlose Verwertung der Edelmetalle möglich ist», so Bitschnau.

 

Bitschnau Plath 2 500

«Beim Handel von Edelmetallen gilt: Ein vollreguliertes Umfeld macht das Leben von Anlegern leichter, da höchste Planungssicherheit gegeben ist.»

Lückenlose Dokumentation

Denn aus compliance-rechtlichen Gründen ist es fundamental wichtig, ein Verhältnis zwischen aktuellem Wert und dem ursprünglichen Kaufpreis des Edelmetalls herzustellen. Eine exakte, lückenlose Dokumentation des Wertzuwachses ist bei einem späteren Verkauf zwingend notwendig.

«Nur so können Verkaufserlöse aus entsprechend aufgewerteten Edelmetallbeständen von den Banken der Verkäufer unkompliziert und problemlos angenommen werden», erklärt Philip Plath von der Edelmetallhandel Schweiz.

Hält jeder Compliance-Prüfung stand

Im Verwahrbereich der OZL Offenes Zolllager in Liechtenstein, insbesondere in der Einzelverwahrung, werden Barren über den gesamten Zeitraum – das heisst vom Kauf über die Verwahrung bis zum Verkauf – anhand von Barrennummern, Hersteller, Gewicht und Feingehalt genau erfasst.

So lässt sich eine ordnungsgemäss dokumentierte Historie der gekauften Edelmetalle sicherstellen, die im Fall des späteren Verkaufs einer Compliance-Prüfung durch jede Bank standhält.

Höchste Planungssicherheit

Die Vermögenswerte der Kunden bleiben damit durchgehend «bankable». Das heisst, sie können jederzeit wieder in den Finanzkreislauf gebracht werden, was höchste Planungssicherheit gewährleistet.

«Unser Konzept ‹zwei Länder, eine Lösung› im vollregulierten Umfeld macht eine Veranlagung in Edelmetall also noch attraktiver und zukunftsfähiger als sie es dank erheblicher Preisanstiege ohnehin schon ist», sind sich die Juristen Plath und Bitschnau einig.

Bankable Gold QR