Der Edelmetallmarkt wird immer stärker reguliert. Auch bei der Lagerung physischer Bestände im Bankensektor werden zunehmend Hürden eingebaut. Anlage-Experte Axel Paul Diegelmann im Gespräch über Ärgernisse und ein einzigartiges Konzept, das Abhilfe schafft.


Herr Diegelmann, es gibt immer wieder Berichte, wonach Eigentümer von Edelmetallen angeblich Probleme haben, diese an die Bank zurück zu verkaufen. Ist das überhaupt möglich?

Leider ist es tatsächlich möglich. Auch unsere Kunden haben schon ähnliche Erfahrungen gemacht. Neben der durchaus gerechtfertigten compliance-rechtlichen Überprüfung über die Herkunft der Vermögenswerte bei der Abwicklung von Transaktionen wird auch die rechtliche Situation bei der Lagerung physischer Bestände immer komplexer. Das schafft für den Investor erhebliche Unsicherheiten.

Wie muss man sich das in der Praxis vorstellen?

Immer öfter scheitert der Versuch, Edelmetallbestände aus Bankschliessfächern an die jeweilige Bank wieder zurück zu verkaufen.

Die Banken verwehren dies dann mit dem Hinweis, dass die gelagerten Edelmetalle nicht lückenlos und transparent dokumentiert sind, selbst wenn sie zwischenzeitlich in deren Schliessfächern gelagert wurden.

Es wurden aber auch schon Anfragen von Kunden, die ihre im Bankdepot eingebuchten Edelmetalle physisch ausgeliefert haben wollten, unter Verweis auf Cash-Limit-Empfehlungen des Bankenverbandes abgelehnt.

Wie kann ein Investor dieser Unsicherheit begegnen?

Eine schlüssige und am Markt beispiellose Lösung bietet hier die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zweier Unternehmen – konkret der Edelmetallhandel Schweiz AG und der OZL Offenes Zolllager in Liechtenstein AG. Beide Firmen agieren als bankenunabhängige und doch vollständig sorgfaltspflichtig regulierte Akteure.

Die einzigartige Verbindung der liechtensteinischen und der schweizerischen Rechtslage in dieser Kooperation ermöglicht es, das gesamte Edelmetall-Investment – vom Kauf über die Verwahrung bis zum Verkauf – nach allen regulatorischen Standards auszuführen.

Und was bedeutet das für den Kunden konkret?

Unter Nutzung dieser Kooperation sind die Edelmetallbestände von Anfang an «bankable». Das heisst, dass damit die wachsenden compliance-rechtlichen Stolpersteine im Bankensektor kompensiert werden. Das Investment ist durchgängig transparent und abgesichert. Die Edelmetalle können also jederzeit in den Finanzkreislauf rückgeführt werden.

Was haben die genannten Unternehmen für einen Hintergrund?

Es handelt sich dabei keinesfalls um Newcomer. Die Edelmetallhandel Schweiz AG ist ein Spin-Off der Rheingold Edelmetall AG aus Liechtenstein, die seit fast zehn Jahren im Edelmetallhandel tätig und im Markt bestens etabliert ist.

Die OZL Offenes Zolllager in Liechtenstein AG wurde 2014 gegründet und ist das einzige Unternehmen in Liechtenstein, das über die Bewilligung des Schweizer Zolls zur Führung eines offenen Zolllagers verfügt.

An mehreren zertifizierten Standorten in Liechtenstein wird damit die Möglichkeit zur Einzelverwahrung von Gold, Silber, Platin und Palladium im offenen Zolllager angeboten. Dies wird übrigens stark genutzt – es werden dort bereits mehrere hundert Tonnen Edelmetalle verwahrt.

Ist denn die Anlage von Edelmetall nach wie vor zu empfehlen?

Absolut. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation deutet sich an, dass sich der starke Aufwärtstrend der Preise von 2020 über die nächsten Jahre fortsetzt. Zudem stellen Edelmetalle in unsicheren Zeiten nach wie vor eine verlässliche Anlage dar, denn sie bieten insbesondere Schutz vor Inflation.

Umso wichtiger ist es, dass Anleger im Fall künftiger Preissteigerungen im Edelmetallsegment so aufgestellt sind, dass sie über ihre Edelmetallbestände jederzeit frei verfügen können. Und das ist mit der neuen, grenzüberschreitenden Kooperation erstmals durchgängig gegeben.