Das Schuldeingeständnis der Bank Wegelin zieht ein «John Doe Summons»-Verfahren nach sich und rückt zwei weitere Schweizer Banken ins Visier der US-Behörden.

Am Montagabend (Lokalzeit) hat ein Bundesbezirksgericht in New York der amerikanischen Steuerbehörde IRS grünes Licht gegeben, von der UBS Informationen über das Wegelin-Konto bei ihr in den USA einzufordern, schreibt die «NZZ Online».

Die Bank Wegelin hatte mit ihrem Schuldeingeständnis Anfang Januar zugegeben, über ihr Dollar-Konto bei der UBS in Stamford, Connecticut, Checks an ihre US-Klienten verschickt zu haben. Die Beträge wurden dabei stets unter 10'000 Dollar gehalten, um keinen Verdacht bei den US-Behörden zu wecken. 

UBS erhielt Vorladung der IRS

Das IRS darf jetzt bei der UBS alle Informationen zum Konto der Bank Wegelin einverlangen, die bei der Identifikation amerikanischer Steuersünder helfen. Dabei ist etwa an Kopien eingelöster Checks zu denken oder an Informationen auf Zahlungsanweisungen sowie einen allfälligen Schriftverkehr mit Wegelin. Eine Vorladung an die UBS in New York ist laut «NZZ Online» erfolgt.

Diese Informationen dürften bei der UBS in den USA abrufbar sein, zumal sie als US-reguliertes Institut nach den Terroranschlägen 2001 aufgefordert war, Konten von Korrespondenzbanken einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. 

 Zwei weitere Banken in Gefahr

Die Bank Wegelin habe ihr US-Konto mindestens zwei weiteren Schweizer Banken für Kunden zur Verfügung gestellt, schreibt die «NZZ Online». Diese Banken werden in der jüngsten Verlautbarung nicht genannt. Eine der Banken, soll das Wegelin-Konto genutzt haben, obwohl sie über ein eigenes Konto bei der UBS verfügt habe. 

Klar ist: Hier erhoffen sich die US-Behörden, zusätzliche Informationen über Steuersünder. 

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