Im Steuerstreit mit Frankreich leistet die UBS verbissen Gegenwehr. Jetzt versuchen die Franzosen offenbar mit einem Kniff, doch noch Millionen von der Schweizer Grossbank zu erhalten.

Sogar an den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gelangte die UBS, um im Steuerstreit mit Frankreich ihre Sache zu verteidigen. Die Steuerfahnder im Nachbarland werfen der Schweizer Grossbank vor, mittels eines ausgeklügelten Systems von geheimen Buchungen zwischen 2004 und 2012 Milliarden Euro an Kundengeldern am französischen Fiskus vorbeigeschleust zu haben.

1,3 Milliarden Franken musste die UBS schon 2014 als Kaution im Steuerstreit mit den französischen Behörden leisten; bis zu 6 Milliarden Franken Busse könnten dem Institut bei einer Verurteilung blühen, spekulierten die Medien. Doch die Schweizer leisten erbitterte Gegenwehr und bestreiten weiterhin jegliche Schuld – wohl nicht zuletzt, weil ein Geständnis für das internationale Geschäft der UBS unberechenbare Konsequenzen hätte.

Blatt aus dem Heft der Amerikaner

Nun suchen die Ankläger offenbar einen Ausweg aus der beidseitig verfahrenen Situation, wie die französische Zeitung «Les Echos» berichtete. Dazu nehmen die französischen Staatsanwälte ausgerechnet ein Blatt aus dem Heft der USA. Mit den Staaten verbindet Frankreich bekanntlich eine eigentümliche Hass-Liebe.

Konkret wollen die französischen Behörden ein eben erst in Kraft gesetztes juristisches Prozedere erstmals an der UBS testen, wie berichtet wird. Dabei handelt es sich um die «convention judiciaire d'intérêt public» (CJIP), die nur beim Vorwurf von Korruption, Steuerbetrug oder Geldwäscherei zum Einsatz gelangt.

Das Prozedere erlaubt es einem Unternehmen, eine Einigung mit der französischen Justiz einzugehen, ohne einen Prozess zu riskieren oder eine Schuld zu anerkennen.

Beide Seiten in Verhandlungen

Damit lehnen sich die Franzosen stark an das amerikanische «deferred prosecution agreement» (DPA) an, das im Steuerstreit mit den Schweizer Banken bereits zur Anwendung gelangte. Im Rahmen eines DPA setzt etwa das US-Justizministerium eine Strafverfolgung gegen einen Bank aus, wenn das Finanzinstitut eine entsprechende Vereinbarung erfüllt.

Wie weiter berichtete wurde, sollen beide Seiten nun Verhandlungen über ein CJIP aufgenommen haben. Dabei steht auch für die Franzosen einiges auf dem Spiel, dürfen sie doch mit dem neuen Prozedere nicht schon zu Anfang Schiffbruch erleiden.

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