Die Schweizer Grossbanken Credit Suisse und UBS hätten am Montag vor einem Kommittee des Europa-Parlaments zum «Panama Papers»-Skandal aussagen sollen. Das taten sie aber nicht. Sie riskieren dabei etwas.

Ein Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments beleuchtet die Hintergründe der «Panama Papers» und hat zu diesem Zweck Vertreter der Credit Suisse (CS) und der UBS nach Brüssel zitiert. Die Grossbanken sollten über ihre Rolle als Vermittlerinnen von Offshore-Firmen und -Konstrukten Auskunft geben.

Doch weder die CS noch die UBS wollen vor dem Ausschuss aussagen. Der Nachrichtenagentur «Bloomberg» sagte ein CS-Sprecher, die Position der Bank zu den Panama Papers sei allgemein bekannt. Ein UBS-Sprecher sagte, die Bank habe sich beim Vorsitzenden des Ausschusses entschuldigen lassen.

Panama Papers wie LuxLeaks

Dies mit gutem Grund, wie sich herausstellt: Es handelt sich offenbar auch aus Sicht des EU-Rats um ein wilden, ja illegitimen Ausschuss, wie das Gremium in einem geharnischten Papier feststellt. Zudem kann das EU-Parlament gar nicht über Steuerbelange befinden. Diese liegen einzig in der Hoheit der einzelnen Mitgliedstaaten.

Die UBS hat bereits Fragen eines früheren Aussschuss im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der sogenannten LuxLeaks beantwortet. Die LuxLeaks legten offen, wie internationale Unternehmen mittels Steuerdeals nach Luxemburg gelockt worden sind.

Der aktuelle Ausschuss von EU-Grünen war vergangenen Woche in Luxemburg und hatte sich mit Banken, Anwaltskanzleien und Beratungsfirmen getroffen, die in die LuxLeaks verwickelt waren. In lokalen Medien war die Rede davon gewesen, dass die luxemburgische Regierung Druck auf einen Teilnehmer ausgeübt zu haben, den Ausschuss nicht zu treffen.

Keine Befugnis

Im EU-Parlaments-Ausschuss wird die Abwesenheit von UBS und CS als Gesprächsverweigerung gedeutet. Mitglieder des Ausschusses sollen gemäss «Bloomberg» die EU-Kommission aufgerufen haben, den beiden Banken das Lobbying in Brüssel fortan zu verbieten.

Auch hier hat das EU-Parlament keine Weisungsbefugnis – und bis die Kommission eine entsprechende Untersuchung abgeschlossen hätte, wäre der Ausschuss bereits wieder aufgelöst.

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