Am 6. November 2019 hat der Bundesrat die Verordnungen zu Fidleg und Finig verabschiedet und wird sie zusammen mit den beiden Gesetzen auf Anfang 2020 in Kraft setzen. Für zahlreiche Pflichten im Bereich des Fidleg gelten Übergangsfristen.

Viele gesetzliche Vorgaben konnten mit den Verordnungen nun präzisiert und Unklarheiten bereinigt werden. So meint Bruno Dorner, Leiter Rechtsdienst SIF: «Nachdem sich die Wogen geglättet haben, ist festzustellen, dass die Schweiz ab 2020 über eine wettbewerbsfähige und moderne Regulierung für Finanzdienstleister und -institute verfügt.»

Für Bankinstitute und unabhängige Vermögensverwalter (UVV) stellen sich wichtige praktische Fragen. Wie erfolgt zum Beispiel die konkrete Abgrenzung zwischen Fidleg und MiFID ll, oder wie sind die Dokumente anzupassen? Wie lässt sich zudem der Beratungsprozess effizient und sinnvoll umsetzen?

Was ist konkret zu tun?

Für UVV hat das neue Gesetzespaket auch Auswirkungen auf die Selbstregulierung, denn die sie sind neu staatlich beaufsichtigt: UVV werden künftig von der Finanzmarktaufsicht (Finma) bewilligt und von einer durch die Finma überwachten Aufsichtsorganisation (AO) beaufsichtigt. Was müssen die UVV konkret tun, um sich einer AO anzuschliessen?

«Antworten darauf geben wir in einem praxisorientierten Seminar», sagt Daniela Stehli-Wiederkehr (Bild oben), Inhaberin der Fachschule für Bankwirtschaft (FSB). Das Seminar findet statt am Mittwoch, 4. Dezember 2019, von 08.45 bis 17.00 Uhr, im Four Points by Sheraton, Sihlcity/Zürich.

Die zentralen Aspekte des Seminars:

Regulierungsprozess – definitiven Verordnungen Fidleg/Finig

Pascal Sprenger 511

  • Überblick zu den definitiven Verordnungen Fidleg/Finig
    Bruno Dorner, Leiter Rechtsdienst, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
  • Was ist jetzt bis zur Einführung des neuen Gesetzes noch konkret zu tun – ein Statusberichtbericht
    Pascal Sprenger, Partner, KPMG (Bild oben)

Lernen von den Besten: Praxisbeispiele zu Fidleg/Finig

Regula Berger 511

  • Umsetzung Fidleg/Finig: Was ist aus Dokumentationssicht anzupassen?
    Regula Berger-Hitz, General Counsel und Mitglied der Geschäftsleitung, Basler Kantonalbank (Bild oben)
  • Fidleg und MiFID ll in der Praxis aus Sicht einer Privatbank
    Roman Urnaut, Deputy Head Business Engineering & Digitalization Wealth Management, Bank Vontobel AG
  • Profitiert der Kunde von Fidleg? Was hat die Obwaldner Kantonalbank alles umgesetzt?
    Josef Zemp, vormals Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Private Kunden, Obwaldner Kantonalbank

Auswirkungen für UVV

  • Fidleg/Finig und deren Verordnungen: Was haben die UVV vorzukehren?
    Alex Geissbühler, Geschäftsleitender Partner, Geissbühler Weber & Partner

Die 1984 gegründete Fachschule für Bankwirtschaft (FSB) fokussiert auf die bankfachliche Weiterbildung von Mitarbeitenden in der Finanzbranche. Die rund 40 Dozenten sind ausgewiesene Fachkräfte aus dem Management verschiedener Finanzdienstleister und verfügen über eine breite Erfahrung in der Ausbildung von Bankfachleuten. Weitere Informationen finden Sie hier.