Die Möglichkeiten eines innovativen Finanzplatzes lassen sich für massgeschneiderte Vermögensstrukturen nutzen.

Von Susan Schneider-Köder, Geschäftsführerin, Liechtensteinische Treuhandkammer

Eine massgeschneiderte Vermögensstruktur ist die Grundlage für den Erhalt und den Schutz von Vermögen. Die passenden Strukturen und Rechtsformen leiten sich jeweils aus den definierten Zielen ab. Mit der Möglichkeit, aus 16 Rechtsformen auszuwählen, schafft Liechtenstein flexible Rahmenbedingungen.

Liechtensteins Fokus, durch die Einführung von Digitalisierung in den verschiedensten Bereichen erstklassige Voraussetzungen für einen modernen Staat sowie einen attraktiven und innovativen Wirtschaftsstandort zu bieten, komplettieren die guten Bedingungen für eine massgeschneiderte und passende Vermögensstruktur für internationale Kunden.

Mehrwert durch Digitalisierung

Der Rahmen für einen elektronischen Geschäftsverkehr, der die Abläufe vereinfacht und beschleunigt, ist in Liechtenstein bereits seit vielen Jahren aufgestellt: Seit Dezember 2011 ist eines der modernsten E-Government Gesetze Europas in Kraft.

Das Gesetz schafft die Grundlage für medienbruchlose und rechtswirksame Durchführung elektronischer Kommunikation zwischen natürlichen und juristischen Personen und Behörden. Die Revision im Jahr 2020 regelte unter anderem die elektronische Identifizierung neu und trug zum weiteren Ausbau der elektronischen Kommunikation zwischen der Verwaltung und natürlichen und juristischen Personen bei.

Die elektronische Kommunikation ist nunmehr sowohl zwischen den Behörden als auch zwischen Behörden und Personen Standard. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen sind Behörden – mit Ausnahme des Amts für Justiz, für das die Verpflichtung ab dem 1. Januar 2025 besteht – sogar grundsätzlich verpflichtet, elektronisch zu kommunizieren.

Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 (das Vernehmlassungsverfahren hierzu wurde in Liechtenstein bereits durchgeführt), die vor allem Regelungen zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht enthält, werden spezifische Bestimmungen zu Gründungen vor dem Handelsregister eingeführt.

Einheitliche digitale Lösungen zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und zur Errichtung einer Zweigniederlassung werden wirtschaftliche Aktivitäten mit diesen Rechtsformen einfacher, schneller und kostengünstiger machen.

Die digitale Gründung einer GmbH

Eine der Vorgaben der Richtlinie ist beispielsweise die Schaffung eines vollständigen Onlineverfahrens zur Gründung und Aufrechterhaltung der GmbH während ihres gesamten Lebenszyklus. Sowohl die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister als auch das Einreichen der für die Eintragung und Aufrechterhaltung erforderlichen Belege sollen künftig auf elektronischem Wege erfolgen können.

Das Once-Only-Prinzip dient dabei der Vermeidung von Mehrfachkosten. Und eine sichere elektronische Identifizierung stärkt das Vertrauen in das Onlineverfahren. Amtsseitig zur Verfügung zu stellende Mustervorlagen sollen dazu beitragen, den Aufwand und die Kosten für die Gründung zu reduzieren.

Erwähnenswert ist zudem die Effizienz: Wenn die antragstellenden Personen natürliche Personen sind und ausschliesslich die Mustervorlagen verwendet werden, ist das Gründungsverfahren in fünf Arbeitstagen durchzuführen – ansonsten in maximal zehn Arbeitstagen.

Die GmbH in einer Vermögensstruktur

Die Option der digitalen Gründung der GmbH lässt sich im Aufbau einer geeigneten Vermögensstruktur optimal nutzen, insbesondere da, wo schnelles Agieren unter Einsatz eines international anerkannten Rechtsträgers gefordert ist.

Die liechtensteinische GmbH kann bereits mit einem Gesellschafter und einem tiefen Kapitalbedarf (Mindeststammkapital von 10'000 Franken beziehungsweise 10'000 Euro oder 10'000 Dollar) gegründet werden. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Der Einbau einer GmbH in eine Vermögensstruktur für Erwerb, Haltung und Verwaltung von Vermögenswerten (zum Beispiel für den Erwerb und die Verwaltung eines Immobilienportfolios) kann sich somit dank der einfachen, kostengünstigen und kurzfristigen Gründungsmöglichkeit sehr gut eignen.

Vor dem Hintergrund eines ständig steigenden Verwaltungsaufwands sind effiziente Prozesse ein echter Mehrwert.


Susan Schneider-Köder ist seit Mai 2022 Geschäftsführerin der Liechtensteinischen Treuhandkammer. Zuvor war die Rechtsanwältin mit deutscher Zulassung und zugelassen in Liechtenstein (niedergelassene europäische Rechtsanwältin) als Leiterin Legal & Compliance und als Director General Counsel in verschiedenen Unternehmen der Privatwirtschaft tätig. Seit 2015 unterrichtet Susan Schneider-Köder ist Dozentin an der Universität Liechtenstein.