Die Steueroffensive europäischer Länder gegen die Grossbank UBS reisst nicht ab. Auch Schweden verlangt nun die Herausgabe von Kundendaten.

Schweden hat bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) um die Herausgabe von Kundendaten der UBS gebeten. Den Eingang eines entsprechenden Amtshilfegesuchs hat die ESTV im der jüngsten Ausgabe des Bundesanzeigers veröffentlicht, wie die Nachrichtenseite «Swissinfo» berichtet.

Schweden reiht sich damit in die laufend längere Liste von Ländern ein, welche die UBS verdächtigen, Bürgern dieser Staaten geholfen zu haben, Steuern zu hinterziehen. Die Amtshilfegesuche basieren hauptsächlich auf Informationen aus Deutschland. Im Jahr 2012 hatten deutschen Untersuchungsbehörden den UBS-Hauptsitz in Frankfurt durchsucht und dabei Listen mit UBS-Kunden beschlagnahmt.

Erneut eine Gruppenanfrage

Deutschland hat diese Informationen mit anderen Ländern geteilt. Sowohl Frankreich als auch Spanien und die Niederlande gelangten in der Folge mit Amtshilfegesuchen an die Schweiz, um die Herausgabe weiterer UBS-Daten zu verlangen.

Nun auch Schweden: Die Anfrage bezieht sich auf schwedische Kunden, welche in den Jahren 2012 bis 2015 Konten bei der UBS gehabt haben sollen. Auch die Niederlanden haben gemäss «Swissinfo» erneut ein Amtshilfegesuch gestellt und wollen Informationen von UBS-Kunden, die bei der Grossbank Konten vom 1. März 2010 bis Ende 2015 unterhalten haben sollen.

UBS: Compliance-Programm praktisch abgeschlossen

Die UBS bestätigte dies. Sie habe entsprechende Schritte von mehreren Ländern erwartet. Die Bank habe ein umfassendes Compliance-Programm mit europäischen Kunden mehrheitlich abgeschlossen, hiess es. Die UBS sei eine der ersten Banken überhaupt, die von ihren Kunden die Offenlegung von Steuerdokumenten verlange.

Die erneuten Forderungen nach der Herausgabe von Kundendaten sind allerdings auch ein Zeichen dafür, dass sich die entsprechenden Länder gute Chancen auf einen Erfolg ausrechnen – auch wenn detaillierte Informationen in den jeweiligen Anfragen fehlen.

Gegenwehr ist zunehmend chancenlos

Mussten früher Länder die Namen der verdächtigten Steuersünder in ihren Gesuchen nennen, sind die sogenannten Gruppenanfragen heute üblicher. Gegenwehr der betroffenen Kunden gegen solche «Fischzüge» wird dabei zunehmend chancenlos.

Im September 2016 hatte das Bundesgericht einen vorgängigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts rückgängig gemacht und die Lieferung von UBS-Kundendaten an die Niederlande durch die ESTV für rechtens erklärt.

Auch gestohlene Kundendaten können herangezogen werden

Und diesen März erklärte das Bundesgericht auch Amtshilfegesuche für rechtens, die auf der Basis von gestohlenen Kundendaten ruhen. Auch hier hob das Bundesgericht einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf.

Dieses hatte sich im Jahr 2015 gegen eine entsprechende Anfrage Frankreichs ausgesprochen, nachdem sich ein in der Schweiz wohnhafter Franzose, dessen Name auf der UBS-Liste stand, gegen die Herausgabe seiner Daten gewehrt hatte. Die Niederlande haben im April eine Offensive gegen die Credit Suisse (CS) gestartet und Hausdurchsuchungen sowie eine Razzia am CS-Sitz in Amsterdam durchgeführt.

Schweiz will AIA ausdehnen

Der Automatische Informationsaustausch (AIA) wird solche Amtshilfegesuche in Zukunft wohl überflüssig machen. Offiziell seit Beginn dieses Jahres liefern die Banken Kundendaten an die ESTV, welche diese ab 2018 an Steuerbehörden in 38 Ländern weitergibt.

Die Schweiz prüft derzeit die Ausdehnung des AIA auf 21 weitere Länder, darunter China und Russland. In der Vernehmlassung haben sich dazu Branchenorganisationen wie die Vereinigung Schweizerischer Privatbanken sehr kritisch geäussert.

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