Einmal mehr spitzt sich der Steuerstreit mit Deutschland zu. Im Umfeld der Cum-Ex-Geschäfte der Privatbank J. Safra Sarasin erhebt die Schweiz Anklage gegen drei Deutsche. Erwin Müller wehrt sich.

Die Staatsanwaltschaft in Zürich klagt gegen drei Deutsche wegen Wirtschaftsspionage und Verstosses gegen das Bankgeheimnis, wie die Agentur «Reuters» berichtete. Laut Enthüllungen diverser Medien, darunter der Wochenzeitung «Die Zeit», des deutschen Senders «ZDF» sowie des Schweizer Online-Magazins «Republik» befinden sich ein Anwalt aus Stuttgart sowie zwei Ex-Mitarbeiter einer Schweizer Bank im Visier der Staatsanwälte.

Sie sollen Bankdaten an deutsche Behörden ausgehändigt haben, so der Verdacht. Die Beschuldigten bestreiten dies – ihnen drohen in der Schweiz über drei Jahre Gefängnis.

Streit mit dem Drogerie-König

Der nun neuerliche Ausbruch des Steuerstreits geht auf den viel beachteten Rechtsstreit zwischen der Privatbank J. Safra Sarasin und dem deutschen Drogerieketten-König Erwin Müller zurück. Wie auch finews.ch berichtete, hatte der Unternehmer mit fragwürdigen Steuergeschäften, so genannten Cum-Ex-Deals, viel Geld verloren.

Vor einem Jahr wurde die Privatbank in Deutschland zur Zahlung von 45 Millionen Euro Schadenersatz an Müller verurteilt. Die Bank ging gegen das Urteil in Berufung.

Müllers Anwalt soll von den Banken Unterlagen zugespielt erhalten, diese im Prozess verwendet und an die Behörden weitergegeben haben. Dieser Anwalt hat am Mittwoch die   Vorwürfe der Wirtschaftsspionage und des Verstosses gegen das Bankgeheimnis seitens der Staatsanwaltschaft Zürich zurückgewiesen.

Schweizer Bankunterlagen, die er unter anderem in einem Rechtsstreit zwischen Müller und der Schweizer Bank Sarasin vor dem Landgericht Ulm verwendet haben soll, hätten «aus mehreren Rechtsgründen keinen Geheimnischarakter», sagte Rechtsanwalt Eckart Seith  der Deutschen Presse-Agentur. Das würden Gutachten renommierter Schweizer Rechtswissenschaftler bestätigen.

Prozess gegen Ex-UBS-ler

Letzten Herbst wurde in Frankfurt einem ehemaligen UBS-Angestellten der Prozess gemacht, weil er im Auftrag der Schweiz bei deutschen Steuerbehörden spioniert haben soll. Im Vorfeld war es in der Schweiz zu einigen politischen Verwerfungen gekommen, eine Staatsaffäre drohte.

Nun zahlen es die Zürcher Staatsanwälte Deutschland offensichtlich mit gleicher Münze zurück.

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