Die Credit Suisse hat sich gegen die Aushändigung von Daten zu Devisenumsätzen gewehrt – und verloren. Die Bank stand im Verdacht mit Absprachen Wechselkurse manipuliert zu haben.

Die Credit Suisse (CS) wollte gerichtlich erwirken, dass die Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko) auf Herausgabe von Devisenkassenumsätzen gegen das Verbot des Selbstbelastungszwangs verstosse und zudem unverhältnismässig sei. Das in St. Gallen ansässige Bundesverwaltungsgericht hat nun aber zugunsten der Weko entschieden, wie die Nachrichtenagentur «SDA» am Freitag berichtete.

Die Unschuldsvermutung sei nicht tangiert, weil die Weko ausdrücklich erklärte habe, die Daten lediglich zur Bemessung einer allfälligen Sanktion zu verwenden, begründete das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid. Weiter wies es darauf hin, dass die angeforderten Umsatzangaben auch gegen den Willen der CS beschafft werden könnten, und zwar mit Zwangsmassnahmen.

Verdacht auf Manipulation von Wechselkursen

Die CS steht der Beschwerdeweg gegen den definitiven Entscheid offen, wie es weiter hiess. Demnach könne sich die Bank gegen die Verwendung der gelieferten Daten als Beweismittel wehren.

Der Fall geht auf das Jahr 2014 zurück. Damals eröffnete die Weko eine Untersuchung gegen die CS und weiter schweizerische und ausländische Finanzinstitute. Grund dafür waren Anhaltspunkte für Wettbewerbsabsprachen zwischen den Banken zur Manipulation von Wechselkursen im Devisenhandel gewesen. 

 

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