Die Coronakrise setzt den Banken weiterhin zu. Im Risikomonitoring der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht werden Effekte der Krise nun auch explizit als Bedrohung für hiesige Institute aufgeführt.

Pandemien werden im Risikoassessment der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) nicht als eigene Hauptrisiken dargestellt.

Und doch hätten die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Risikolandkarte der Finanzinstitute in der Schweiz etwas verändert, schreibt die Behörde in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Risikomonitor 2020.

Neues Hauptrisiko für Banken

Denn durch eine weltweite Rezession und gesundheitspolitische Massnahmen zur Eindämmung des Virus'  hätten viele Unternehmen massive Umsatz- und Gewinneinbrüche erlitten. Gleichzeitig sei der Zeitpunkt einer wirtschaftliche Erholung noch unklar, was die Wahrscheinlichkeit, dass solche Unternehmen konkurs gehen, erhöhe.  

So glaubt die Finma, dass Unternehmenskreditrisiken, insbesondere im Ausland – weil die Schweiz von der Krise bisher zumindest wirtschaftlich weniger stark getroffen wurde –, zunehmen würden. Zu den Hauptrisiken für Schweizer Finanzinstitute zählt die Behörde daher neu auch Ausfälle oder Korrekturen bei Unternehmenskrediten oder -anleihen im Ausland.

Erweiterte Offenlegungspflicht für Klimarisiken

Das Coronavirus sei grundsätzlich mehr als ein kurzfristig wesentlicher Treiber der Finanzrisiken zu verstehen, die im direkten Zusammenhang mit den Schweizer Instituten stehen. Darum blieben auch die bereits im letztjährigen Risikomonitor benannten sechs Hauptrisiken bestehen, also das anhaltende Niedrigzinsumfeld, eine mögliche Korrektur am Immobilien- und Hypothekarmarkt, ein ungeordneter Wegfall der Libor-Referenzzinssätze, Cyberangriffe, die Geldwäschereibekämpfung und ein erschwerter grenzüberschreitender Marktzugang.

Als weiteres längerfristiges Risiko für den Schweizer Finanzplatz nennt die Finma ausserdem das Klima. Deshalb analysiert die Behörde derzeit, wo es allenfalls erhöhte klimabezogene Risiken bei Schweizer Instituten gibt. Weiter beabsichtigt sie, die Wahrnehmung dieser Risiken mit einer erweiterten Offenlegungspflicht zu erhöhen. Eine vollständigere und einheitlichere Offenlegung dieser Finanzrisiken fördere die Transparenz am Markt, das Risikobewusstsein bei Finanzinstituten sowie die Rechtssicherheit.

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