Ein weiterer Schlag für die Credit Suisse: Im viel beachteten Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona setzt es einen Schuldspruch für die Schweizer Grossbank.

In dem im vergangenen Februar vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona eröffneten Monsterprozess um Dutzende Tonnen Kokain, Tote und eine Bande von ehemaligen Profi-Ringern aus Bulgarien sind unter anderem die Credit Suisse (CS) als Unternehmen sowie eine Ex-Angestellte für schuldig befunden worden. Sowohl das Institut wie die frühere Bankerin bestritten jegliche Schuld. Das Geldhaus kündigte in einer ersten Reaktion am Montag an, das Urteil anzufechten.

Das Gericht verurteilte die ehemalige Angestellte wegen qualifizierter Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie zu einer Geldstrafe, wie es am Montag mitteilte. Beide Strafen sind bedingt vollziehbar.

Ersatzforderungen von 19 Millionen Franken

Beim Geldhaus stellte das Gericht Defizite während der betreffenden Zeitspanne fest; dies sowohl hinsichtlich der Führung der Kundenbeziehungen mit der kriminellen Bande als auch hinsichtlich der Überwachung der Umsetzung der Vorkehrungen gegen Geldwäscherei. Auf Grund dieser internen Mängel verurteilte das Gericht die CS zu einer Busse von 2 Millionen Franken.

Des Weiteren ordnete das Strafgericht die Einziehung von Vermögenswerten im Wert von mehr als 12 Millionen an, die sich auf den Konten der kriminellen Organisationen bei der Bank befanden. 

Nicht zuletzt begründete das Gericht eine Ersatzforderung gegenüber der CS von über 19 Millionen. Dieser Betrag entspreche denjenigen Vermögenswerten, die auf Grund interner Mängel bei der Bank – welche die Geldwäscherei begünstigt hatten – nicht eingezogen werden konnten. Wie die Bank am Montag weiter mitteilte, seien die internen Geldwäscherei-Kontrollen über die Zeit stetig erweitert und an die geltenden regulatorischen Standards angepasst worden.

Gefängnis für mutmasslichen Drahtzieher

Im Rahmen desselben Komplexes wurden zudem zwei bulgarische Staatsangehörige wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation und qualifizierter Geldwäscherei in Bellinzona verurteilt. Die geahndeten Taten sollen sie zwischen Mai 2005 und Januar 2009 begangen haben.

Der erste, wohnhaft in Bulgarien, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten sowie zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Haftstrafe wird zu Hälfte vollzogen. Der mutmassliche «Strohmann» der Bande, wohnhaft in der Schweiz, wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie zu einer Geldstrafe – beide bedingt vollziehbar – verurteilt.

Transaktionen verschleiert

Im Monsterprozess ermittelte die Bundesanwaltschaft unter dem Aktenzeichen «Bulko» seit 2008 zu Vorgängen, die sich zwischen den Jahren 2004 und 2007 zugetragen haben sollen. Im Jahr 2009 wurde eine damalige CS-Kundenberaterin bulgarischer Abstammung in der Schweiz verhaftet. Seit damals wurde das Verfahren auch auf die Ex-Bankerin und ihre damalige Arbeitgeberin ausgedehnt.

Die Bundesanwaltschaft warf der CS im Geldwäsche-Komplex organisatorische Mängel vor. Transaktionen von mehr als 100 Millionen Franken seien verschleiert worden. Gemäss der rund 500-seitigen Anklageschrift wollen die Ankläger des Bundes 42 Millionen Franken beim Institut abschöpfen; ebenfalls fordern sie eine Geldstrafe von 5 Millionen Franken. Insofern ist die Strafe für die Bank nun deutlich geringer ausgefallen.

Jedoch ist das Unternehmen als Ganzes wegen eines Straftatsbestands verurteilt worden, was gerade für das internationale Business der Bank unberechenbare Folge zeitigen könnte. Dies wollte das Institut unbedingt vermeiden; es hat sich vor den Schranken in Bellinzona dazu von der Kanzlei Kellerhals Carrard vertreten lassen.

Wegweisendes Urteil gegen Falcon

Für das CS-Urteil gibt es eine Präzedenz, die noch nicht lange zurückliegt: Vergangenen Dezember verurteilte das Bundesstrafgericht die inzwischen abgewickelte Zürcher Falcon Private Bank zu einer Busse von 3,5 Millionen Franken wegen organisatorischer Mängel.

Dies wegen ungenügender Kontroll-Mechanismen im Geldwäsche- und Korruptionsfall rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB. Der ebenfalls angeklagte Ex-Falcon-Chef Eduardo Leemann wurde in Bellinzona indes vom Vorwurf der qualifizierten Geldwäscherei freigesprochen.

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