Der Börsenplatz hierzulande gehört zu den grössten Europas, entsprechend viel Gelegenheit zu illegalen Gewinnen bietet sich. Trotzdem kommt es kaum zu Verurteilungen.

Letztes Jahr identifizierte der auch für die Marktüberwachung zuständige Börsenbetreiber SIX 367 Fälle von verdächtiger Handelsaktivität, welche zur genauen Überprüfung an die Finma weitergeleitet wurden. Davon wurden vom Regulator 88 Fälle genauer untersucht, wie die Nachrichtenagentur «Bloomberg» schrieb.

Das Problem: Wirklich abschreckende Wirkung haben die Strafen für Insiderhandel hierzulande nicht. Erst ab einer Million Franken illegaler Gewinne droht Gefängnis, die meisten Täter kommen mit einer kleinen Busse davon.

Behörden kratzen nur an der Oberfläche

Bei sechs der Finma-Untersuchungen von 2017 kam es zu Sanktionen. Grosse Fälle wie derjenige um Hans Ziegler sind allerdings sehr selten. Der Multi-Verwaltungsrat soll 1,27 Millionen Franken zurückzahlen; im Fall einer Verurteilung nach einer Untersuchung der Bundesanwaltschaft könnte Gefängnis dazukommen.

Doch scheinen die SIX und die Finma nur an der Oberfläche zu kratzen. «Bloomberg» zitiert dazu den ehemaligen Leiter Aufsicht und Sanktionen der Börse, Jared Bibler. Dieser wurde vor einem knappen Jahr aus unklaren Gründen entlassen, wie auch finews.ch berichtete.

«Während meiner kurzen Zeit bei SIX, habe ich sowohl bei SIX, als auch bei der Finma mit echten Profis zusammengearbeitet, die jeden Tag versuchen, Insiderhandel aufzudecken und zu untersuchen», sagte Bibler. «Die Ressourcen, welche diesen Teams zur Verfügung standen, wurden dem Ausmass der laufenden Insideraktivität im Markt nicht gerecht. Unglücklicherweise kommen viele Insiderhändler in der Schweiz ungestraft davon.»

Alle Verdachtsfälle weitergeleitet

Zwar sagte Biblers ehemalige Chefin, Corinne Riguzzi, zu «Bloomberg», man gebe alle Verdachtsfälle an die Finma weiter und es sei noch nie vorgekommen, dass dies an mangelnden Ressourcen gescheitert sei. Zudem seien sowohl Bibler als auch sein Stellvertreter Lukas Feh durch durch hochqualifizierte Personen ersetzt worden.

Die Frage ist allerdings, ob der Schweizer Börsenbetreiber auch genau genug hinschaut. Presseberichten zufolge war Ziegler bei seinen Geschäften nicht sehr geschickt vorgegangen – er hatte sein eigenes Konto bei Swissquote benützt – und trotzdem wurden die Behörden erst 2016 auf ihn aufmerksam.

Die zahnlosen Sanktionen der Finma ergänzen könnte die Bundesanwaltschaft, welche seit 2013 für die Verfolgung von Insidertrading verantwortlich ist. Doch auch dort herrscht Personalmangel, nebst einheimischen Fällen muss sich die Behörde unter Michael Lauber um internationale Geldwäschereiskandale kümmern.

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