Seit Anfang Monat sind in der EU neue Regeln zur Finanzberatung mit Nachhaltigen Anlagen in Kraft. Dabei erweist sich das Zusammenspiel mit den Fondsgesellschaften als nachgerade chaotisch.

Die seit dem 2. Ausgust im Rahmen der EU-Finanzrichtlinie Mifid II geltenden neuen Regeln zur Anlageberatung erstrecken sich zwar nicht auf die Scheiz – doch alle hiesigen Institute und Anbieter, die in einem EU-Land aktiv sind, müssen sich bei den dortigen Kunden daran halten.

Um die Arbeit der Berater zu vereinfachen, haben Branchenvertreter ein europäisches ESG-Template (EET) entwickelt. Laut einer Erhebung des Fondsanbieters Morningstar, die bei der Erstellung der Templates beteiligt war, haben sich dabei jedoch einige Hindernisse ergeben.

Vergleiche unmöglich

Als Probleme werden etwa die geringe Datenverfügbarkeit angesehen sowie die nur minimale Vergleichbarkeit der Produkte. Bei den untersuchten Fonds hätten nur etwas mehr als die Hälfte den von der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) vorgegebenen Berichtsrahmen für nachteilige Auswirkungen auf Ebene der Einzeltitel (abgekürzt PAI für Principal Adverse Impact) berücksichtigt. Nur etwas mehr als ein Viertel der Fonds konnte angeben, tatsächlich streng gemäss der EU-Taxonomie-Verordnung ausgerichtet zu sein.

«Unterschiedliche Auslegungen der SFDR-Verordnung und der EU-Taxonomie haben dazu geführt, dass Vermögensverwalter unterschiedliche Ansätze zur Berechnung des Engagements in nachhaltige Anlagen und zur Erfüllung der Taxonomie vornehmen», sagt Hortense Bioy, Leiterin Sustainable Research bei Morningstar. «Dies macht einen direkten Vergleich der Produkte unmöglich», kritisiert sie.

Schweizer Asset Manager wollen lieber selber regulieren

Und das zeitigt wiederum Folgen an der Kundenfront: Aufgrund der lückenhaften Datenlage und der fehlenden direkten Vergleichbarkeit der Produkte werden Finanzberater Schwierigkeiten haben, ihre neuen Verpflichtungen zu erfüllen, warnt Bioy.

Hierzulande baut die Standards bei der Selbstregulierung der Banken auf der Schweizer Finanzrichtlinie Fidleg sowie auf der europäischen Blaupause Mifid II auf. Neben der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) setzt auch der hiesige Fondsverband Swiss Asset Management Association (AMAS) aber auf vorab auf Selbstregulierung im Bereich der Nachhaltigen Anlagen. Bindende Vorgaben für AMAS-Mitglieder sollen bis im Herbst vorliegen.

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