Bei der Anlage- und Hypothekarberatung sollen künftig Standesregeln zur nachhaltigen Finanzierung beachtet werden. Die Branche hofft damit, dem Regulator zuvorzukommen.

Die nachhaltige Finanzierung findet nun auch bei der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) einen direkten Niederschlag. Zum einen führt der Branchenverband neue Richtlinien ein, mit denen erstmals verbindliche Mindestvorgaben für den Einbezug von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung gemacht werden.

Abfrage der ESG-Vorlieben

Wie einem Communiqué weiter zu entnehmen ist, wird die Kundschaft künftig nach ihren ESG-Präferenzen gefragt, um die angebotenen Produkte und Dienstleistungen damit in Einklang zu bringen.

Die Mitglieder sind zudem verpflichtet, ESG-Themen in die Aus- und Weiterbildung ihrer Kundenberaterinnen und -berater zu integrieren. Mit der Selbstregulierung im Anlagebereich kontern die Banken die immer lauter werdenden «Greenwashing»-Vorwürfe gegen die Finanzbranche. Der Bund hat dieser bis im Herbst Zeit gegeben, griffige Massnahmen zu tätigen – ansonsten wäre der Regulator gegen den Etikettenschwindel mit der Nachhaltigkeit marschiert.

Erst Anfang 2023 in Kraft

Zum andern macht der Verband die Energieeffizienz im Rahmen der Hypothekarberatung zum Thema. Demnach werden Anbieter von Hypotheken den absehbaren Erneuerungsbedarf einer Liegenschaft sowie verfügbare Fördermassnahmen für Gebäudesanierungen ausleuchten. Im Vordergrund stehen gemäss SBVg vorerst Privatkundinnen und -kunden mit zu finanzierenden Einfamilien- und Ferienhäusern.

Beide Selbstregulierungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie sind für die Mitglieder verbindlich. Die SBVg fordert aber auch Nichtmiglieder zur Übernahme auf. Damit können sich letztlich Branchenstandards etablieren, ohne dass sich der Gesetzgeber einschaltet. Wenn sich die Politik einmischt, besteht häufig die Gefahr, dass über das Ziel hinausgeschossen wird.

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