22 Massnahmen umfasst der Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilisierung. Er nahm aber auch von einigen Forderungen Abstand. Eine Übersicht.

1. Nein zum Trennbankensystem

Die Einführung eines solchen Systems wird seit der Finanzkrise von 2008 immer wieder diskutiert. Der Bundesrat sieht dazu aber keine Notwendigkeit. Er verweist dazu auf den Konkurs von Lehman Brothers, einer reinen Investmentbank. Dies zeige, hält der Bundesrat bei den Fragen und Antworten zum Massnahmenpaket fest, dass auch Trennbanken nicht gefeit seien gegen Krisen. Zudem würde ein solcher Schritt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellen.

2. Limitierung der variablen Vergütungen (Boni)

Der Bundesrat erachtet eine Begrenzung oder ein Verbot variabler Vergütungen nicht als zielführend. Wissenschaftliche Studien würden deutliche Nachteile aufzeigen, betont er. Damit würden die Fixkosten für das Unternehmen steigen, was zur Folge hat, dass in Krisenzeiten der Spielraum für Kostensenkungen eingeschränkt wird.

3. Keine Bussen für natürlichen Personen

Die Landesregierung hält nichts von Bussen der Finanzmarktaufsicht (Finma) gegen natürliche Personen. Die Priorität bei juristischen Personen liegen. «Bei Verwaltungsbussen gegen Individuen besteht die Gefahr, dass sie die Abklärungen der Aufsicht im Rahmen von Enforcementverfahren beeinträchtigen und damit die Effektivität der Aufsicht schwächen», begründet der Bundesrat. Die Finma verfügt nach Ansichten des Bundesrates mit dem Berufs- und Tätigkeitsverbot, dem Gewährsentzug sowie der Einziehung unrechtmässig erworbener Gewinne heute über genügend wirksame Sanktionsinstrumente gegenüber natürlichen Personen.

4. Kurzfristige Geldabhebungen werden nicht eingeschränkt

Aus der Sicht der Landesregierung wäre es ein zu starker Eingriff in die Bezugsmöglichkeiten der Bankkundschaft sowie ins Geschäftsmodell der Banken, wenn Geldabhebungen in einer Krise eingeschränkt würden. «Einlegerinnen und Einleger sollen nicht per Regulierung an eine Bank gebunden und damit einem Risiko ausgesetzt werden, das sie von sich aus nicht tragen wollen», schreibt der Bundesrat. Die Einführung von Rückzugsbeschränkungen kann in seinen Augen überdies dazu führen, dass das Misstrauen der Bankkundinnen und -kunden steigt.

5. Einlegerschutz bleibt wie gehabt

Beim Einlegerschutz soll alles beim Alten bleiben. Das heisst: Einlagen sind bis zu einem maximalen Betrag von total 100'000 Franken je Kundin oder Kunde und Bank oder Wertpapierhaus gesichert. Die Credit-Suisse-Krise habe gezeigt, so der Bundesrat, dass der Vertrauensverlust und die damit zusammenhängenden hohen Abflüsse von Einlagen kaum auf die Ausgestaltung des Einlegerschutzes zurückzuführen sind. Anpassungen hätten deshalb nur geringe Auswirkungen auf eine Entschärfung der Too-Big-To-Fail-Problematik.

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