Der Kampf gegen Wirtschaftskriminalität gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Finanzbranche. Liechtenstein zählt zu den Pionieren bei entsprechenden Massnahmen und der internationalen Zusammenarbeit.

Die Universität Liechtenstein baut zurzeit einen neuen Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung auf. Das unterstreicht einmal mehr, welchen zentralen Stellenwert der Finanzplatz Liechtenstein der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität einräumt. Liechtenstein hat zwar eine der tiefsten Kriminalitätsraten der Welt, ist aber mit der Ausrichtung auf grenzüberschreitende Dienstleistungen gerade im Finanzsektor besonders exponiert.

Eine der spezifisch liechtensteinischen Antworten darauf, im Sinne einer mitigierenden Massnahme zur Reduzierung dieses Risikos, ist die Vorschrift von Art. 180a des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechtes (PGR), wonach grundsätzlich (bewilligungspflichtiges Gewerbe ausgenommen) wenigstens ein zur Geschäftsführung und Vertretung befugtes Mitglied der Verwaltung einer Verbandsperson eine liechtensteinische Treuhänderbewilligung benötigt.

Dies nicht nur aus Qualitätsgründen, sondern auch, um eine umfassende Anwendung des Sorgfaltspflichtrechts und damit der Geldwäschereibekämpfung zu gewährleisten. Die sogenannte Personen nach 180a PGR, also die gemäss obengenannter Bestimmung qualifizierten Personen, unterstehen ausnahmslos der Finanzmarktaufsicht.

Bündel von Massnahmen

Um der Wirtschaftskriminalität effizient und effektiv begegnen zu können, braucht es ein ganzes Bündel von Massnahmen. Dazu zählt auch fortlaufende Ausbildung, Know-how und Training. Im Treuhandbereich etwa vergeht kein Monat ohne spezifische Weiterbildungsmassnahmen. Themen wie Compliance, Geldwäschereibekämpfung, Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, Sicherstellung der Konformität mit internationalen Standards oder Governancefragen nehmen dabei immer breiteren Raum ein.

Ausbau der internationalen Zusammenarbeit

Die stetige Überwachung und Compliance im Kampf gegen Kriminelle – und das adäquate Updaten der gesetzlichen Rahmenbedingungen – ist seit Jahren zur wichtigen Aufgabe der internationalen Finanzgemeinschaft geworden. Entsprechend ist auch der fortlaufende Ausbau der internationalen Zusammenarbeit eine der besonders wichtigen Massnahmen zur Risikobewältigung. Spätestens seit der EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins im Jahr 1995 verfolgt Liechtenstein eine klare Strategie der Finanzplatz- und Steuerkonformität und beteiligt sich aktiv in den massgeblichen Gremien. Seither gelten somit für Finanzmarktteilnehmer auch die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie in den EU-Ländern.

Ein Blick in den Rückspiegel zeigt, dass Liechtenstein bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und wichtigen Bereichen der Finanzplatzkonformität zu den Pionieren gehört: Der IWF und Moneyval, der Expertenausschuss des Europarats im Bereich der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, haben Liechtenstein mehrmals, zuletzt 2014, positive Zeugnisse bei den Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ausgestellt. Im Jahr 2021 fand erneut eine Moneyval-Prüfung statt, deren Ergebnisse im Frühjahr 2022 erwartet werden.

Transparenz und verstärkte Aufsicht

Liechtenstein pflegt zu vielen europäischen Ländern bilaterale Doppelbesteuerungs-Abkommen und baut dieses Netzwerk laufend aus. Zudem gehört das Fürstentum zu den Vorreitern, was die Übernahme neuer Gesetzgebungen angeht: Beispielsweise gehörte Liechtenstein 2016 zu den ersten Ländern, die die OECD-Standards zum Automatischen Informationsaustausch übernahmen. Die Übernahme der EU-Geldwäschereiregelungen führt, etwa mit dem WB-Register, in dem nun alle wirtschaftlich Berechtigten gemäss Sorgfaltspflichtgesetz aufgeführt werden, zu einem hohen Mass an Transparenz.

Weiter wurde im Jahr 2020 das Treuhändergesetz teilrevidiert, um die Befugnisse und Kompetenzen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zu stärken. Dazu gehören insbesondere hohe Anforderungen im Hinblick auf ein internes Kontrollsystem, der finanziellen Solidität und der Verhinderung von Interessenkonflikten.

Wirtschaftskriminalität wird man nie ganz verhindern können, aber es dieser so schwer als irgend möglich zu machen, ist erklärtes und verfolgtes Ziel des Finanzplatzes Liechtenstein.


Ivo Elkuch ist Geschäftsführer der Liechtensteinischen Treuhandkammer.