Vor einem Londoner Gericht ist die Schweizer Tochtergesellschaft der Liechtensteinischen Landesbank in erster Instanz verurteilt worden. Was dahinter steckt.

Anfang 2015 sind in London gegen die LLB Verwaltung Schweiz, vormals Liechtensteinische Landesbank Schweiz, zwei Klagen im Zusammenhang mit einem Investitionsprojekt eingereicht worden. Der Sachverhalt datiert auf das Jahr 2011 zurück.

Nun ist der High Court of Justice in London zu einem erstinstanzlichen Urteil gelangt, wonach ein Fehlverhalten eines ehemaligen Mitarbeitenden vorliegt, wie die LLB mit Sitz in Vaduz am Freitag mitteilte.

10 Millionen Euro

Die damalige Liechtensteinische Landesbank Schweiz hafte demnach für das Fehlverhalten des Mitarbeiters sowie für den von ihm verursachten Schaden von rund 10 Millionen Euro zuzüglich noch zu bestimmender Zinsen und Kosten mit, heisst es weiter.

Die Liechtensteinische Landesbank Schweiz hafte nicht aufgrund eines Fehlverhaltens ihrerseits. Das Institut geht davon aus, dass der Schaden von der Versicherung gedeckt ist.

Das Urteil ist laut LLB noch nicht rechtskräftig. Die Erhebung von Rechtsmitteln werde geprüft.

Inexistentes Investitionsprojekt

Wie die Tageszeitung «Liechtensteiner Vaterland» berichtet, geht es im vorliegenden Fall um zwei Klagen in Verbindung mit einem Investitionsprojekt. Die Kläger behaupten, mehrere Personen, welche in keinem Zusammenhang zur LLB Verwaltung (Schweiz) stehen, hätten sich dafür eingesetzt, dass ein Investor eine Summe in ein Investitionsprojekt eingebracht habe.

Dieses Investitionsprojekt war allerdings inexistent und die betrügerisch tätigen Personen konnten einen Teil der Investitionssumme erfolgreich veruntreuen. Die Kläger haben die LLB Verwaltung (Schweiz) auf Ersatz eines Teils der veruntreuten Gelder zuzüglich Zinsen eingeklagt. Die LLB Verwaltung (Schweiz) bestreitet, dass Handlungen eines ehemaligen Mitarbeiters zu einem solchen Schaden geführt haben, der ersatzpflichtig wäre.

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