Die Schweizer Grossbank will für die im Steuerstreit mit den USA angeklagten Angestellten die Anwaltskosten nicht mehr bezahlen. Die Credit Suisse reduziert damit Risiken für sich selbst.

Die Credit Suisse (CS) will nicht länger zahlen: Die Grossbank hat zwei ihrer Angestellten, die im Rahmen des Steuerstreits mit den USA von denselben 2011 wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt wurden, die Kostenübernahme der Anwaltsrechnungen per sofort gestrichen.

Ausserdem befinde sie sich mit einem weiteren Angestellten im Rechtsstreit, der seinen Rechtsbeistand schon seit 2014 selber bezahlen muss, wie die die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet. Gegenüber der Zeitung begründete die Bank den Schritt schwammig mit der Höhe und der Verhältnismässigkeit der Kosten. Ein Beobachter erklärt hingegen, das liege daran, dass zwei der Beschuldigten vorhätten, in einem amerikanischen Gerichtsprozess auf «nicht schuldig» zu plädieren. Die CS rechne bei einem Gerichtsprozess mit erneuten Kosten in Millionenhöhe, dies sehe die Bank als nicht mehr zumutbar an.

Gegenüber finews.ch sagte ein Sprecher der Bank, es treffe zu , dass die Anwaltskosten ehemaliger Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem früheren grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft mit US-Kunden nicht uneingeschränkt von Credit Suisse übernommen würden: «Konkret geht es um zwei Angeklagte, die seit 2011 prozessieren, deren Anwaltskosten sich bereits im siebenstelligen Bereich befinden und deren Aussicht auf Erfolg vor Gericht ungewiss ist.» Die Credit Suisse sei 2008 aus dem grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft mit US-Kunden ausgestiegen.

Nase voll

Wie der erwähnte Beobachter der Zeitung erzählt, habe die CS grundsätzlich genug davon, mehr Geld für jene Banker aus dem Fenster zu werfen, die nicht einfach ein Schuldeingeständnis unterschreiben wollen. Vier der acht Angeklagten hätten dies schliesslich getan. Das sparte der Bank viel Zeit, Nerven, und einiges an Prozesskosten. Für eigene Verfehlungen zahlte die Bank aber die stolze Summe von 2,8 Milliarden Dollar, zudem bekannte sie sich schuldig.

So ein Schuldeingeständnis kann für die Direktbetroffenen üble Konsequenzen haben. Die Bank dürfte diesen Weg aber vorziehen, denn in einem Prozess kann viel dreckige Wäsche zum Vorschein kommen.

Gravierende Konsequenzen

Doch für die Banker selber lohnt es sich kaum, wie Denise Chervet, die Geschäftsführerin des Bankpersonalverbands, der «NZZ» erklärt: Es sei erstens offen, welche Strafen von den USA verhängt würden. Ausserdem habe der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, und zu dieser  gehöre die Übernahme von Anwaltskosten, wenn ein Mitarbeiter bei der korrekten Ausführung seiner Aufgaben rechtliche Probleme bekomme. Schliesslich erschwere ein Schuldeingeständnis die Chance auf eine neue Stelle in der Schweiz.

Der Bankpersonalverband hat vor kurzem bei Eidgenössischen Steuerverwaltung bezüglich der Datenlieferung im Rahmen der Amtshilfegesuche bei Steuerfragen interveniert, um die Rechte der Bankangestellten zu schützen. Zu vorschnell würden die Namen von Mitarbeitenden in Bankbelegen ungeschwärzt an ausländische Staaten weitergegeben, vor allem ohne dass die Betroffenen davon etwas wüssten. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, Hüter des Datenschutzes in der Schweiz, stützt diese Position.

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