Im Jahr 2017 führte dann Frankreich ein neues Gesetz ein, das fehlbaren Unternehmen eine Einigung ohne Schuldeingeständnis möglich macht – gesetzt, sie zahlen den Preis dafür. Doch die UBS witterte offenbar die Gefahr, dass ein solcher Deal Forderungen von anderen Staaten Tür und Tor öffnen könnte. Von da an verhärteten sich die Fronten beiderseits massiv, was im (für die Bank) katastrophalen Prozessausgang endete.

Keine Einigung möglich?

Schon anlässlich des Urteils kam finews.ch zum Schluss, dass sich die UBS-Führung im Frankreich-Prozess verrannt hatte. Nun hat sich am unerwarteten Ausgang der Generalversammlung gezeigt, wie sehr den Lenkern der Bank das Steuer entglitten ist.

Dafür kann auch das Votum von Präsident Weber nach der «verlorenen» Abstimmung stehen: «Unseres Erachtens hat der Prozess in Frankreich in keiner Weise gezeigt, dass UBS in jener Zeit sich nicht an die damals geltenden Vorschriften in Frankreich und der Schweiz gehalten hat. Im Fall Frankreich war keine akzeptable aussergerichtliche Einigung möglich.»

Auf Jahre hinaus

Hatten sich bisher nur die Aktionäre des Instituts mit der Aussicht auf Unsicherheit im Fall Frankreich auseinanderzusetzen, weiten sich die Schmerzen nun auch auf die Bankspitze aus. Sie muss fürchten, in dieser Affäre noch auf Jahre hinaus zur Verantwortung gezogen zu werden.

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