Trotz der Verweigerung der Décharge durch die Aktionäre will die UBS-Spitze ihren eingeschlagenen Weg unbeirrt fortsetzen, wie der Präsident des Verwaltungsrats gegen Ende der diesjährigen Generalversammlung in Basel erklärte. 

«Ich interpretiere Ihren Entscheid so, dass Ihnen die Unsicherheiten in Bezug auf den noch offenen Gerichtsfall in Frankreich Sorge bereiten und Sie sich alle rechtlichen Möglichkeiten offen halten wollen. Ich habe dafür Verständnis», sagte UBS-Präsident, nachdem die Aktionäre in einer fast schon historischen Abstimmmung die Entlastung der UBS-Chefs verweigert hatten. 

«Erlauben Sie mir daher noch einmal die persönliche Bemerkung, dass aus Sicht der heutigen Leitung der Bank – was diesen Fall betrifft – die Führung der Bank zu dieser Zeit keine Verantwortung hatte, wir daher auf Basis der Aktenlage den Fall beurteilen mussten», betonte Weber weiter. 

Im besten Interesse der Aktionäre

«Unseres Erachtens hat der Prozess in Frankreich in keiner Weise gezeigt, dass UBS in jener Zeit sich nicht an die damals geltenden Vorschriften in Frankreich und der Schweiz gehalten hat. Wie bereits in meiner Rede ausgeführt, war im Fall Frankreich keine akzeptable aussergerichtliche Einigung möglich,» fuhr Weber fort.

Vor diesem Hintergrund beschloss die UBS-Spitze, die Bank vor Gericht zu verteidigen. «Aus unserer Sicht ist dies im besten Interesse der Aktionäre gewesen», so Weber und schloss seine Erklärung mit der Ansage: «Wir werden den eingeschlagenen Weg konsequent weiter verfolgen und werden dabei auch den Dialog mit Ihnen als unsere Aktionärinnen und Aktionäre fortsetzen.»

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