Die jüngsten Vorschläge der EU zur Bekämpfung von Geldwäscherei läuten eine neue Ära drastischer Massnahmen für Banken und Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ein – auch für Schweizer Finanzinstitute.

Die Europäische Kommission hat in der vergangenen Woche ein, wie sie es nannte, «ehrgeiziges Paket» von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Finanzkriminalität angekündigt. Damit reagiert die EU auf die jüngsten Fälle von regulatorischem Versagen, etwa im Geldwäscherei-Fall über die Kanäle der estnischen Filiale der Danske Bank.

Das gesamte Vorschriftenpaket, das weit über 300 Seiten an Rechtsvorschriften umfasst, soll das Problem grundlegend bekämpfen. So fordert die Kommission etwa die Einrichtung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäscherei, die «Anti-Money Laundering Authority» (AMLA).

Strikte Limite

Gleichzeitig werden sehr strenge, standardisierte Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Banken gegenüber Kunden gestellt. Auch Krypto-Anbieter werden vollständig in die neue Regulierung miteinbezogen und es werden detaillierte Pläne zur Einführung einer strikten Limite von 10’000 Euro für Bargeldtransaktionen vorgestellt.

Für den Schweizer Finanzplatz wird dies nur der Anfang sein. Im Rahmen der neuen Gesetzgebung wird das Private Banking als ein höherer Risikofaktor eingestuft, wenn es um Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung geht.

Volle Last tragen

Die neuen Regeln kommen nicht völlig überraschend. Sie bedeuten, dass die meisten Schweizer Banken bei Geschäften in der EU oder bei Euro-Transaktionen die volle Last zu tragen haben werden. Kurz gesagt, es ist unwahrscheinlich, dass die Schweizer Finanzbranche jemals von den vereinfachten Sorgfaltspflichten gegenüber EU-Kunden oder -Gesellschaften profitieren wird.

Die neuen Anforderungen verlangen von ihnen, dass sie sehr strenge Identifizierungs- und Überprüfungsverfahren einführen und laufend überwachen. Dabei müssen etwa Zweck des Kontos, die wirtschaftlichen Gründe für die Transaktionen, die Quellen der Gelder und deren Bestimmungsort lückenlos dokumentiert werden.

Schmerzhafte Anpassungen

Insbesondere die letztgenannten Punkte, haben sich schon in der Vergangenheit als ein Stolperstein erwiesen, wenn es darum ging die Geschäfte im Private-Banking transparenter zu machen.

Die neue Gesetzgebung wird wahrscheinlich eine weitere Runde schmerzhafter Anpassungen an neue Standards auslösen. Dabei spielt auch keine Rolle, ob bereits umfangreiche Sanierungsmassnahmen durchgeführt wurden, wie die von Julius Bär im Rahmen des Atlas-Projekts. Obwohl vieles von anderen Regularien bekannt vorkommen mag, Grad und Tiefe der Regulierung sind für die EU neu.

Mehr Kontrolle bei Besitzverhltnissen

Das Gleiche gilt für die geplanten Vorschriften, wenn es um die Feststellung der direkten oder indirekten wirtschaftlichen Kontrolle von Unternehmen und juristischen Personen geht. Hier will die EU eine Schwelle von 25 Prozent Eigentumsanteil plus eine Aktie festlegen.

Auch die Anzeigepflicht für Veränderungen der Besitzverhältnisse werden verschärft. Das Betrifft etwa Ernennungsrechte für mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder oder die Möglichkeit, einen wesentlichen Einfluss auf Entscheidungen auszuüben, sei es durch Abstimmungen, Vetos, informelle Vereinbarungen, Familienangehörige oder Ernennungs-Vereinbarungen. Dabei soll eine Frist von 14 Kalendertagen gelten, nach welcher Änderung aktualisiert werden müssen.

Für Aussenstehende dürfte sich das nicht gravierend anhören. Aber bei den Überprüfungen von Kunden Mitte der 2010er Jahre hatte es Monate, ja sogar bis zu einem Jahr gedauert, bis Bescheinigungen über die Besitzverhältnisse von Trusts auf den Britischen Jungferninseln vorlagen. Und es ist unwahrscheinlich, dass die EU in Zukunft so viel Geduld aufbringen wird.

Anonyme Instrumente verboten

Jegliche Form von anonymen Instrumenten wird ebenfalls verboten, ob es sich nun um Konten, Schliessfächer oder elektronische Geldbörsen für Krypto-Vermögen handelt. Inhaber oder Begünstigte bestehender Instrumente müssen sich einer umfassenden Kunden-Due-Dilligence (CDD) unterziehen, bevor sie diese in Zukunft weiter nutzen können.

In diesem Zusammenhang wird es Unternehmen auch untersagt sein, Inhaberaktien auszugeben und bestehende müssen in Namenaktien umgewandelt werden.

Neue Aufsichtsbehörde

Die neue zentrale Geldwäschereibehörde, die Anfang 2023 ihre Arbeit aufnehmen soll, wird sich auf die direkte Beaufsichtigung von Unternehmen des Finanzsektors konzentrieren, insbesondere von solchen mit umfangreichen grenzüberschreitenden Aktivitäten.

Obwohl es unwahrscheinlich ist, dass Schweizer Banken unmittelbar davon betroffen sein werden, dürften sie die Auswirkungen des offenbar beabsichtigten Ansatzes zu spüren bekommen. Es scheint, als wolle die EU es anderen Ländern gleichtun, die schmerzhafte, umfangreiche Vor-Ort-Inspektionen, Prüfungen und anschliessende Sanktionen gegen die grössten und risikoreichsten Banken durchführen, um eine umfassendere Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Dabei stellt sich jedoch die Frage, wie eine Behörde mit nur 250 Mitarbeitern überhaupt alle Berichte über verdächtige Transaktionen in der EU prüfen soll. Geplant ist offenbar, dass sich die neue Behörde auf Meldungen mit erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen konzentrieren wird. Für die übrigen bleiben die nationalen Behörden der einzelnen Länder verantwortlich.

Harte Obergrenze für Bargeld

Die vorgeschlagene harte Bargeldobergrenze von 10'000 Euro für private und geschäftliche Transaktionen wird wahrscheinlich die heftigsten Kontroversen hervorrufen. So werden in Deutschland bereits Rufe nach Ausnahmen laut, etwa beim Autokauf.

Derzeit ist in der Tat nur sehr schwer vorstellbar, wie das Limit durchgesetzt oder reguliert werden soll. Die Frage ist, welche verlässlichen Anhaltspunkte und Kontrollinstrumente die EU über den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr hat. Die neue Bargeldobergrenze dürfte somit nur selten angewendet werden, was ihre Wirkung schnell verwässern dürfte.

Auch geht sie einen Schritt weiter als andere Rechtsordnungen, die im Allgemeinen lediglich ab bestimmten Beträgen Meldepflichten vorsehen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Begründung für die Obergrenze noch nicht ganz klar. Das dürfte sich aber bei der ausführlichen Erörterung des Vorschlags ändern.

Höhere Kosten

Ob das gesamte geplante Gesetzespaket oder nur ein Teil davon umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Sicher scheint jedoch, dass die Schweizer Finanzinstitute und Kryptoanbieter in naher Zukunft mit dauerhaft höheren Kosten rechnen müssen, wenn sie die Vorschriften bei Geschäften mit der EU oder mit EU-Kunden einhalten wollen.

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