Finma rügt Julius Bär scharf und zieht Millionen ein
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat laut Mitteilung vom Dienstag das konsolidierte Enforcementverfahren gegen Julius Bär abgeschlossen. Ihr Befund fällt deutlich aus: Die Privatbank habe in schwerer Weise gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstossen. Im Zentrum stehen das inzwischen eingestellte Private-Debt-Geschäft sowie Kundenbeziehungen im Umfeld zweier russischer politisch exponierter Personen (PEP).
Es ist bereits das fünfte Enforcementverfahren innerhalb von weniger als zehn Jahren, das die Finma gegen Julius Bär abschliesst.
Kredite von mehr als einer Milliarde Franken
Besonders schwer wiegen die Feststellungen zum Private-Debt-Geschäft. Julius Bär baute dieses ab 2018 auf und vergab ab September 2019 insgesamt acht Kredite an einen europäischen Konzern und dessen Gründer. Das Kreditvolumen überschritt 2022 und 2023 die Marke von einer Milliarde Franken. Die Finma nennt keine Namen, aber es handelt sich logischerweise um den früheren Immobilien-Investor René Benko.
Nach Einschätzung der Finma war Julius Bär für dieses Geschäft weder organisatorisch noch personell ausreichend aufgestellt. Es hätten lange ein ausreichendes internes Regelwerk, wirksame Kontrollen und entsprechend ausgebildete Mitarbeitende gefehlt. Zudem seien Warnsignale ignoriert, eigene Limiten für einzelne Schuldner überschritten und regulatorische Meldevorschriften für Klumpenrisiken verletzt worden
Die Finma moniert finanzielle Fehlanreize: Mitarbeitende von Julius Bär und externe Vermittler hätten aufgrund der Geschäftsbeziehung Saläre beziehungsweise Provisionen in Millionenhöhe erhalten.
Ende 2023 stand noch ein Engagement von 586 Millionen Franken in den Büchern, das schliesslich vollständig wertberichtigt werden musste. Die Finma beanstandet zudem eine Durchlauftransaktion über 60 Millionen Euro, durch die die ausgewiesene Kredithöhe Ende 2022 nicht den wirtschaftlichen Realitäten entsprochen habe.
Schwere Verstösse bei russischen PEP-Kunden
Der zweite Komplex betrifft Kunden aus dem Umfeld zweier russischer PEP. Die Finma kommt auch hier zum Schluss, dass Julius Bär schwere geldwäschereirechtliche Pflichten verletzt habe.
Die Bank habe über Jahre die Herkunft von Vermögenswerten unzureichend abgeklärt, negative Medienberichte und verdächtiges Kundenverhalten nicht ausreichend kritisch beurteilt und Meldepflichten verletzt.
Besonders brisant: 2019 gewährte die Bank eine Ausnahme von ihren eigenen Know-your-Customer-Regeln. Begründet wurde diese laut Finma unter anderem mit der Empfehlung eines Bankmitarbeiters. Dieser habe jedoch enge persönliche Beziehungen zur Familie des betreffenden PEP-Kunden unterhalten.
Finma: Frühere Massnahmen reichten nicht
Die Aufsicht stellt die aktuellen Fälle in einen grösseren Zusammenhang. Seit 2017 habe sie in insgesamt fünf Enforcementverfahren gegen Julius Bär schwere Aufsichtsrechtsverletzungen festgestellt. Trotz teilweise vergleichbarer Mängel und früherer Gegenmassnahmen sei es der Bank nicht gelungen, den erforderlichen Wandel der Risiko- und Compliance-Kultur zu erreichen.
Inzwischen erkennt die Finma allerdings Fortschritte an: Julius Bär hat das Private-Debt-Geschäft eingestellt, die Kreditvergabe reduziert, Kontrollfunktionen verstärkt, das Vergütungssystem überarbeitet und den Risikoappetit neu definiert, hält der Regulator fest. Zudem wurde die Führung auf Stufe Verwaltungsrat und Geschäftsleitung weitgehend erneuert. Die heutige Geschäftsleitung war laut Finma bei den untersuchten Verstössen noch nicht im Amt.
250 Millionen Franken zusätzliches Kapital
Ganz abgeschlossen ist das Kapitel damit nicht. Julius Bär muss der Finma bis 2032 über die Entwicklung ihrer Risiko-, Fehler- und Compliance-Kultur Bericht erstatten.
Bis die Bank die Trennung von Kundenvermögen abgeschlossen hat, die nicht mehr ihrem Risikoappetit entsprechen, muss sie zudem 250 Millionen Franken zusätzliche Eigenmittel halten. Dividenden und andere Ausschüttungen an die Aktionäre benötigen vorläufig die Genehmigung der Finma.
Hinzu kommt eine direkte finanzielle Sanktion: Die Aufsicht zieht rund 10 Millionen Franken Gewinn ein, den Julius Bär nach ihrer Feststellung durch die aufsichtsrechtlichen Verstösse im Geschäft mit den beiden russischen PEP-Kundengruppen erzielt hat.
Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig. Zusätzlich hat die Finma Verfahren gegen drei ehemalige Mitarbeitende eröffnet. Dabei wird untersucht, ob sie für Verstösse gegen Aufsichtsrecht oder interne Weisungen verantwortlich waren.
Julius Bär verweist auf «Altlasten»
Julius Bär anerkennt in einer eigenen Mitteilung die Schlussfolgerungen der Finma, betont aber, dass sämtliche untersuchten Vorgänge vor der Ernennung des heutigen Führungsteams stattgefunden hätten. Die Bank bezeichnet die Fälle als «Altlasten».
CEO Stefan Bollinger spricht vom Abschluss eines wichtigen Kapitels. Die Bank habe in den vergangenen 20 Monaten umfangreiche Veränderungen vorgenommen. Dazu gehören ein neues Risiko- und Compliance-Rahmenwerk, die Trennung der Bereiche Risiko, Recht und Compliance sowie Veränderungen bei Governance und Vergütung.
Aktienrückkauf wieder auf dem Tisch
Für die Aktionäre enthält der Abschluss des Verfahrens auch eine positive Nachricht. Die zusätzliche CET1-Kapitalanforderung sinkt von zuvor 500 Millionen auf 250 Millionen Franken. Daraus ergibt sich laut Julius Bär faktisch eine Mindestanforderung für die CET1-Quote von 9,4 Prozent. Ende Juni 2026 wies die Bank eine Quote von 18,5 Prozent aus.
Der dadurch grössere Kapitalspielraum soll offenbar genutzt werden: Julius Bär hat bei der Finma einen Antrag für ein neues Aktienrückkaufprogramm eingereicht. Die endgültige Genehmigung steht noch aus.















