Neues Transparenzregister: «Datensicherheit steht an oberster Stelle»
Heute ist das Transparenzgesetz in Kraft getreten, damit «hat auch das Transparenzregister den Betrieb aufgenommen», wie das Bundesamt für Justiz (BJ) in einer entsprechenden Medienmitteilung sprachlich leicht gewöhnungsbedürftig formuliert. Vorangegangen war eine Pilotphase mit rund 2'500 Unternehmen.
Ab 1. Oktober «muss sich jede meldepflichtige Rechtseinheit einmalig im Register eintragen und alle Änderungen bei den wirtschaftlich berechtigten Personen melden», heisst es weiter im schönsten Juristendeutsch.
Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorfinanzierung
Gemäss dem «Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen« (TJPG) handelt es sich dabei um jene Personen, «welche die Kontrolle über schweizerische juristische Personen oder über ausländische juristische Personen mit Bezug zur Schweiz ausüben – etwa durch ihre Beteiligung am Kapital oder aufgrund ihrer Stimmrechte».
Das vom BJ geführte Transparenzregister soll es Behörden ermöglichen, effizienter und zuverlässiger festzustellen, wer eine Rechtseinheit tatsächlich kontrolliert. Dadurch soll es einen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung leisten. Das Register stehe Behörden sowie Finanzintermediären und Beratenden im Rahmen ihrer Pflichten aufgrund des Geldwäschereigesetzes zur Verfügung, schreibt das BJ.
Bundesamt für Justiz: «Daten und Informationssicherheit steht an oberster Stelle»
Das Bundesamt beteuert, dass die Daten- und Informationssicherheit des Transparenzregisters und damit der Schutz vor Cyberangriffen und unberechtigem Datenzugriff an oberster Stelle stehe.
Das neue Informatiksystem laufe in einem speziell gesicherten Netzwerk, und die Daten würden ausschliesslich auf einem physischen Server in der Schweiz gespeichert. Ausserdem werde die Anzahl der möglichen Abfragen beschränkt und durch eine mehrstufige Authentifizierung gesichert.
Cyber-Gau im Fürstentum als abschreckendes Beispiel
Dass diese Aspekte in der Medienmitteilung so prominent erwähnt werden, dürfte auch mit dem Cyber-Gau im Fürstentum Liechtenstein von Anfang August zu tun haben. Dort hatte sich eine bis heute unbekannte Täterschaft Zugriff auf das «Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen» (VwbP) verschafft und Daten von über 30'000 Einträgen zu Personen kopiert, die hinter Stiftungen und Firmen stehen. Dies hatte auch hierzulande zu Bedenken geführt, ob es der Weisheit letzter Schluss ist, so sensible Daten in einem zentralen und auch von aussen zugänglichen elektronischen Register zu konzentrieren.
Was das BJ hingegen nicht erwähnt, ist der Umstand, dass die Schweiz mit dem Transparenzgesetz und dem entsprechende Register massgeblich auch auf internationalen Druck für eine stärkere Geldwäschereibekämpfung, insbesondere vonseiten der Financial Action Task Force, reagiert hat bzw. reagieren musste.
Fülle von Meldungen erwartet
Das BJ erwartet in den kommenden Monaten eine Fülle von Meldungen. Die Fristen dafür sind nicht für alle meldepflichtigen Rechtseinheiten gleich und betragen zwischen einem Monat und zwei Jahren. «Es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl Meldungen gerade in den kommenden Monaten sehr hoch sein wird.» Auch IT-mässig hat sich das BJ darauf vorbereitet: «Damit die Kapazität des Registers geschont wird, stehen gewisse Dienstleistungen derzeit noch nicht vollumfänglich zur Verfügung.» In der Anfangsphase könne es zudem vereinzelt zu kurzen Einschränkungen bei der Nutzung des Systems kommen.
Auf der Website des Transparenzregisters finden die Meldepflichtige Informationen zur Eintragung. Ausserdem werden dazu ab Dezember 2026 Webinare angeboten. Die Anmeldung auf der Plattform EasyGov und die Eintragung im Transparenzregister seien kostenlos, schreibt das BJ.
Wie hoch die Kosten für den Aufbau des Registers und die Entwicklung der dafür nötigen IT-Systeme waren, geht aus der Mitteilung hingegen nicht hervor.















