Wer hat Angst vor FinCEN?

Wie auch finews berichtet hat, hat sich das amerikanische Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) am 3. August 2026 mit der UBS auf eine Busse von 125 Millionen Dollar geeinigt und die Schweizer Grossbank als «Wiederholungstäterin» gebrandmarkt.

FinCEN? Selbst unter Branchenprofis ist das Kürzel kein stehender Begriff. Und so dürfte bei der MBaer Merchant Bank der eine oder andere Mitarbeiter erst dessen Bedeutung nachgeschlagen haben, als aus diesem Hause mit einer am 26. Februar 2026 veröffentlichten «Notice of Proposed Rulemaking» (NPRM) der Ausschluss von sämtlichen Dollar-Transaktionen in Aussicht gestellt wurde.

Eine Behörde, zwei völlig unterschiedliche Fälle, zwei völlig unterschiedliche Instrumente. Aus Schweizer Sicht lohnt sich ein genauerer Blick nach Vienna, Virginia, wo das FinCEN – ein an das US-Finanzministerium angeschlossenes «Bureau» – seinen Sitz hat. Anders als das berüchtigte OFAC (Office of Foreign Assets Control) ist das FinCEN in der Schweizer Bankenöffentlichkeit ein weitgehend weisser Fleck.

Wer ist FinCEN?

Das FinCEN wurde 1990 als «Financial Crimes Enforcement Network» innerhalb des US-Finanzministeriums (Treasury) gegründet. Seine  ursprüngliche Aufgabe: die im Rahmen des Bank Secrecy Act (BSA) gemeldeten Finanzdaten – vor allem Verdachtsmeldungen (Suspicious Activity Reports, SARs) und Bargeldtransaktionsmeldungen – auszuwerten und für Strafverfolgungsbehörden nutzbar zu machen.

1994 kamen regulatorische Kompetenzen hinzu, mit dem PATRIOT Act 2001 wurde das FinCEN als eigenständiges Bureau im Treasury verankert und zugleich als offizielle «Financial Intelligence Unit» (FIU) der USA bestimmt – jene Behörde, über die der internationale Austausch zu Geldwäscherei-Verdachtsfällen im Rahmen der «Egmont Group» (147 nationale FIUs) läuft.

Ausgelagerte Kontrolltätigkeit

Für US-Massstäbe ist das FinCEN eine vergleichsweise kleine Behörde: rund 300 Mitarbeiter, ein Jahresbudget im tiefen dreistelligen Millionenbereich. Das FinCEN führt selbst keine Vor-Ort-Prüfungen durch und delegiert seine Aufsicht gemäss Bank Secrecy Act vollständig an andere Behörden: an die Bankenaufsichten, an die Steuerbehörde IRS sowie – im Fall von Broker-Dealern wie der UBS-Einheit – an die Börsenaufsicht SEC, die Terminbörsenaufsicht CFTC und Selbstregulierungsorganisationen wie FINRA und NFA.

Dabei behält das FinCEN die «overall authority for enforcement and compliance». Es zieht die Fäden zusammen und spricht die grossen, medienwirksamen Bussen aus, oft nachgelagert zu und unter Anrechnung der Bussen von SEC, FINRA oder der Terminbörsenaufsicht CFTC. Im UBS-Fall wurden auf diese Weise 48 der 125 Millionen Dollar aus SEC- (20 Mio.), CFTC- (8 Mio.) und FINRA-Zahlungen (20 Mio.) angerechnet.

Politisch unter Druck

Von politischer Seite steht das FinCEN seit Jahren unter Beschuss, zu langsam und zu zahnlos zu sein. Sein schärfstes Schwert, die «Special Measures» nach Section 311 des PATRIOT Act, wurde seit 2002 gegen lediglich drei Jurisdiktionen und acht Finanzinstitute (inklusive MBaer) eingesetzt. Dabei war im Jahr 2019 extra eine Abteilung für dieses Instrument geschaffen worden, die «Global Investigations Division».

In den ersten dreieinhalb Jahren ihres Bestehens schloss diese allerdings keinen einzigen Fall ab, was den Kongress auf den Plan rief. Ebenfalls wuchs der politische Druck, sichtbare Ergebnisse gegen Kartelle, Fentanyl-Netzwerke und – seit 2025 mit dem «FEND Off Fentanyl Act» – gegen mexikanische Finanzinstitute vorzuweisen.

Die beiden Massnahmen gegen Schweizer Institute – MBaer mit einer Notice of Proposed Rulemaking nach Section 311, UBS mit einer einfachen Einigung («Consent Order») – markieren die beiden Extreme in der Instrumentenskala des FinCEN.

Das «Toolkit» des FinCEN

Der UBS-Fall stützt sich auf die klassischen zivilrechtlichen Durchsetzungsinstrumente des Bank Secrecy Act. Ein solches Verfahren wird nicht öffentlich verhandelt, sondern in einem ausgehandelten «Consent Order» festgehalten, welche die Bank unterschreibt.

Vereinfacht gesagt: Wenn es mehrere Bussen seitens der vorgelagerten Behörden hagelt, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch das FinCEN auf den Plan tritt.

«Business as usual»

Für die betroffene Bank ist das ganze Prozedere gut abzuschätzen. Solange sie zahlt, sich zu Besserungsauflagen verpflichtet, bleibt sie ins Dollar-Clearing eingeschlossen und kann weitermachen. Juristisches «Business as usual».

Für Ordnungsbussen dieser Kategorie bildet der UBS-Fall keine Ausnahme, sondern reiht sich in eine Serie jüngerer FinCEN-Aktionen gegen Banken und Broker-Dealer ein: Als Teil eines 3-Milliarden-Dollar-Gesamtdeals mit dem US-Justizministerium willigte die TD Bank (mit Hauptsitz in Kanada) in eine FinCEN-Busse über 1,3 Milliarden Dollar ein. Es ist bis heute die mit Abstand grösste je vom FinCEN verhängte Busse, wegen systematischer Versäumnisse in der Geldwäschereibekämpfung, die es unter anderem Drogenhändlern erlaubten, das Bankensystem zu nutzen. 

UBS: Externe Prüfung von Zahlungen über 10,5 Milliarden Dollar

Wegen unterdotiertem AML-Programm, schwacher Kundenidentifizierung und mindestens 160 nicht eingereichten Verdachtsmeldungen willigte die amerikanische Canaccord Genuity im März in eine Zahlung von 80 Millionen Dollar an das FinCEN ein, dazu kamen je 20 Millionen an SEC und FINRA.

Auch UBS Financial Services, die US-Einheit der UBS mit Broker-Dealer-Lizenz, hatte 2018 bereits 14,5 Millionen Dollar wegen ähnlicher Mängel bezahlt: mangelhafte Überwachung internationaler Zahlungen, unzureichende Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden aus Russland und Lateinamerika. Die aus Behördensicht unzureichende Behebung dieser Mängel führt das FinCEN in der soeben kommunizierten Massnahme explizit als Grund für die Einstufung als «Wiederholungstäterin» an.

Die Auflagen für die UBS lauten diesmal: eine «SAR Lookback»-Überprüfung sämtlicher unüberwachter Fremdwährungstransaktionen (mehr als 61'500 Transaktionen im Gesamtwert von über 10,5 Milliarden Dollar zwischen Januar 2019 und Juni 2023) durch einen unabhängigen Prüfer und Prüfbericht innert 180 Tagen; sowie eine unabhängige Überprüfung des gesamten AML-Programms innert neun Monaten, mit ausdrücklicher Priorität auf die vom FinCEN so genannten «Priority Illicit Finance Risks»: die Südgrenze der USA und Drogenkartelle, Iran, Venezuela und Russland.

Die nukleare Option

Bei MBaer hingegen, die in den USA über keine Lizenz und soweit ersichtlich auch nicht über eine Geschäftstätigkeit verfügte, hat das FinCEN die nukleare Option aktiviert: Section 311 des PATRIOT Act erlaubt es dem FinCEN, eine ausländische Bank als «primary money laundering concern» einzustufen und ihr eine von fünf abgestuften «Special Measures» aufzuerlegen. Diese reichen von verschärften Aufzeichnungspflichten bis zur fünften und schärfsten Massnahme: dem faktischen Ausschluss vom US-Korrespondenzbankensystem und damit vom Dollar-Clearing.

Das Verfahren ist kompliziert und langwierig. Vor der Publikation einer beabsichtigten Massnahme wird ein grosses Konsultationsverfahren unter verschiedenen US-Behörden durchgeführt. Unter anderem erhalten auch das Aussenministerium und die Federal Reserve Gelegenheit zur Stellungnahme.

Komplexes Verfahren

Danach erfolgt eine «Notice of Proposed Rulemaking» mit öffentlicher Kommentarfrist, anschliessend eine «Final Rule». Für MBaer lief die Kommentarfrist bis zum 1. April 2026; eine endgültige Regel («Final Rule») ist bis heute nicht erlassen.

Das mag auch daran liegen, dass sich MBaer selbst aus dem Rennen genommen hat. Denn bereits die NPRM als schlichter Vorschlag für eine Massnahme führt faktisch zum sofortigen Ausschluss aus dem Dollar-Clearing.

Im Falle MBaer stellte J.P. Morgan als Korrespondenzbank ihre Dienstleistungen ein, womit MBaer vom internationalen Zahlungsverkehr abgeschnitten wurde. Angesichts dieser Ausgangslage zog die MBaer Merchant Bank ihre Einsprache vor Bundesverwaltungsgericht gegen den von der Finma kurz zuvor verfügten Lizenzentzug zurück. Seither befindet sie sich in Liquidation.

Warum MBaer?

Frühere Section-311-Fälle wie die FBME Bank (Zypern/Tansania) oder die Bank of Dandong zogen sich über Jahre hin, teils mit Gerichtsverfahren bis vor US-Bundesgerichte.

Aktuell mit Section 311 belegt oder in Verfahren sind unter anderem die Commercial Bank of Syria, die kryptobezogenen Akteure Bitzlato, Huione Group und PM2BTC. Im Sommer 2025 ging das FinCEN erstmals unter dem «FEND Off Fentanyl Act» gegen drei mexikanische Institute vor: CIBanco, Intercam und Vector Casa de Bolsa.

Warum die Schweizer MBaer Merchant Bank überhaupt auf den Radar des FinCEN geraten ist, ist eine interessante Frage, deren Antwort bis dato ausstehend ist. Die Kommunikation des FinCEN verweist auf Transaktionen mit unappetitlichen Iran-, Russland- und Venezuela-PDVSA-Bezügen. Deren Gesamtumfang – gut 100 Millionen Dollar seit 2019 – lassen aber doch die Klassifizierung von MBaer als «primary money laundering concern» fragwürdig erscheinen.

Dazu kommt: Vermutlich noch während das FinCEN sein Räderwerk mit der Konsultation der übrigen US-Behörden in Gang setzte, lief bei MBaer ein Enforcement-Verfahren der Finma, das eher darauf ausgerichtet schien, bei der Bank wieder ordnungsgemässe Antigeldwäscherei-Zustände herzustellen als auf einen Lizenzentzug. Wurde die Finma vorgängig über die geplante US-Aktion informiert und entschied darum, den Lizenzentzug zu verfügen? 

Verschärfte Gangart des FinCEN

Wir kommen zurück auf die eingangs gestellte Frage: Wie gefährlich ist das FinCEN für Schweizer Banken?

Wie die Geschichte zeigt, nutzt das FinCEN die Section 311 sehr selten, langsam und fast ausschliesslich gegen kleine, politisch ungeschützte Institute ohne relevante Lobby. Mit Vorliebe stammen sie allerdings aus den Amerikanern unliebsamen Jurisdiktionen. MBaer passt weitgehend in dieses Bild. Doch die Tatsache, dass erstmals ein Schweizer Institut in den Fokus der nuklearen Option gekommen ist, ist besorgniserregend. Denn politisch ungeschützte Institute gibt es viele in der Schweiz.

Für Schweizer Institute ein Grund zur Sorge

Wenn gemäss MBaer-Präjudiz bereits dokumentierte regelwidrige Transaktionen von 100 Millionen Dollar über sechs Jahre ausreichen können, um mit einer Notice of Proposed Rulemaking konfrontiert zu werden, verheisst dies nichts Gutes. Andere Banken können lediglich hoffen, dass die öffentliche Kommunikation des FinCEN nur die Spitze des Eisbergs bei MBaer abbildet oder aber dass unter den dokumentierten Fällen (acht an der Zahl) derart gravierende sind, wie sie in anderen Banken kaum vorkommen könnten. 

Für grössere Institute und namentlich solche mit US-Lizenz dürfte sich die FinCEN-Problematik auch weiterhin auf die unendlich harmloseren Ordnungsbussen konzentrieren. Wobei auch hier mit einer schärferen Gangart zu rechnen ist, wie das FinCEN mit seinen jüngsten Dollar-Rekorden gezeigt hat: TD Bank bei den Banken, UBS Financial Services in der Kategorie Broker-Dealer.