Neue Regeln zu Geldwäscherei und Transparenz ab Oktober

Das revidierte Geldwäschereigesetz sowie das neue Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft, teilt der Bundesrat am Freitag mit.

Ab dann müssen Unternehmen den Behörden ihre wirtschaftlich Berechtigten mitteilen. Damit beginnen die Übergangsfristen für die Eintragung der betroffenen Rechtseinheiten in das Transparenzregister zu laufen. Diese Inkraftsetzung erlaubt die Bewertung der Wirksamkeit dieser Massnahmen im Rahmen der nächsten FATF-Länderprüfung in den Jahren 2027–2028, heisst es weiter.

Zudem treten neue Sorgfaltspflichten für gewisse Beratertätigkeiten im Kampf gegen Geldwäscherei in Kraft. Das betrifft unter anderem Anwälte und Notare. Erst später werden die neuen Bestimmungen über die Amtsnotariate in Kraft treten. Zuvor müssen die Kantone ihre Gesetze anpassen.

Das Parlament hatte das revidierte Geldwäschereigesetz sowie das neuen Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen im September 2025 verabschiedet. Die beiden Gesetze haben zum Ziel, Lücken im schweizerischen Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu schliessen, schrieb der Bundesrat.